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EU-Gesetz zur Künstlichen Intelligenz: Regeln und Verbote für sicherere KI-Anwendungen

Das EU-Gesetz zur Künstlichen Intelligenz (KI) steht kurz davor, die letzte Hürde zu nehmen. Heute wird im Ministerrat in Brüssel über die Regeln entschieden, die unter anderem bestimmte KI-Anwendungen vollständig verbieten sollen. Das Hauptziel des Gesetzes besteht darin, die Nutzung von KI in der Europäischen Union sicherer zu gestalten. Es soll sicherstellen, dass KI-Systeme transparent, nachvollziehbar, nicht diskriminierend und umweltfreundlich sind. Eine wichtige Voraussetzung ist die menschliche Überwachung von KI-Systemen, anstatt diese allein anderen Technologien zu überlassen.

Der Ursprung der aktuellen Gesetzespläne geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2021 zurück. KI-Systeme, die als besonders risikoreich angesehen werden und beispielsweise in kritischen Infrastrukturen oder im Bildungs- und Gesundheitswesen eingesetzt werden, müssen in Zukunft strengen Anforderungen entsprechen. Bestimmte KI-Anwendungen, die im Widerspruch zu den EU-Werten stehen, sollen komplett verboten werden. Dazu zählt beispielsweise die Bewertung des sozialen Verhaltens („Social Scoring“), wie es in China praktiziert wird, wo Bürger in Verhaltenskategorien eingestuft werden. Ebenfalls untersagt werden sollen Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen innerhalb der EU.

Besonders betroffen von den neuen Regelungen sind Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, beispielsweise durch Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen, soll grundsätzlich nicht gestattet sein. Ausnahmen gibt es jedoch für Polizei und andere Sicherheitsbehörden, die die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nutzen können, um spezifische Straftaten wie Menschenhandel oder Terrorismus zu bekämpfen. Das Gesetz ist für alle relevant, die KI-Systeme innerhalb der EU entwickeln, anbieten oder nutzen, unabhängig davon, ob sie öffentlich oder privat tätig sind und ob sie sich innerhalb oder außerhalb der EU befinden.

Im Falle von Verstößen gegen die Vorschriften sind Geldstrafen vorgesehen. Die Mitgliedstaaten sollen Sanktionen beschließen, wenn Unternehmen die Vorgaben nicht einhalten. Privatpersonen, die Verstöße gegen die Regeln entdecken, haben die Möglichkeit, sich bei nationalen Behörden zu beschweren. Diese können dann Überwachungsverfahren einleiten und gegebenenfalls Strafen verhängen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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