SchleswigWirtschaft

Elbtunnel zur A20: Bundesgericht weist Klagen ab – Einigung im Autobahnstreit in Sicht

Neue Bauentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts schafft Hoffnung für die A20-Elbtunnel-Gegner

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag die Klagen gegen den geplanten Bau eines neuen Elbtunnels bei Glückstadt (Kreis Steinburg) abgewiesen. Die Klagen der Elbfährenbetreiber und der Umweltverbände wurden zurückgewiesen, was eine positive Reaktion seitens des schleswig-holsteinischen Verkehrsministeriums und der Infrastrukturgesellschaft Deges hervorrief. Minister Claus Ruhe Madsen und die Projektverantwortlichen zeigten sich erfreut über die Entscheidung, die den schleswig-holsteinischen Teil der geplanten Elbquerung betrifft.

Das Bundesgerichtsurteil ist endgültig und kann nicht angefochten werden. Unternehmen wie FRS Elbfähre hatten Klagen eingereicht, um Schadensersatzansprüche zu sichern, jedoch wurden diese Ansprüche nicht bestätigt. Trotz der Existenzgefährdung für die Elbfähre wird das Unternehmen als Ganzes nicht bedroht. Die A20 hat über Jahre hinweg intensiv wirtschaftlich und umweltverträglich geprüft. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts lobte die sorgfältige Planung des Tunnels und bezeichnete sie als „Licht am Ende des Tunnels“.

Daniel Wom Webdesign

Die angrenzenden Abschnitte der A20 auf beiden Seiten der Elbe müssen nun zügig bearbeitet werden, um mit den Bauarbeiten beginnen zu können. Die A20 soll als Nordwestumfahrung Hamburgs bis zur A26 in Niedersachsen verlängert werden, mit dem geplanten Autobahnkreuz Kehdingen in Drochtersen im niedersächsischen Landkreis Stade. Die lange Wartezeit und die anhaltenden Klagen gegen den Bau des A20-Elbtunnels zeigen die Herausforderungen bei Großprojekten im Infrastrukturbereich.

Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"