Das Bundesverwaltungsgericht wird über den Bau der Autobahn A20 und den geplanten Elbtunnel bei Glückstadt verhandeln. Die Klage stammt vom Betreiber der Elbfähre zwischen Wischhafen und Glückstadt und richtet sich gegen die Neufassung des Planfeststellungsbeschlusses für den schleswig-holsteinischen Teil des Tunnels. Der Betreiber argumentiert, dass der Fährbetrieb unwirtschaftlich würde, wenn der Tunnel gebaut wird, und fordert Schadensersatzansprüche.
Es ist noch unklar, ob am Verhandlungstag eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Ursprünglich waren auch Klagen von Umweltverbänden geplant, jedoch wurden diese vom Gerichtstermin ausgeschlossen. Seit über zehn Jahren endet die A20 östlich von Bad Segeberg in Mecklenburg-Vorpommern und soll als Nord-West-Umfahrung Hamburgs bis zur A26 in Niedersachsen verlängert werden. Ein Autobahnkreuz bei Drochtersen im Landkreis Stade ist ebenfalls geplant.