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Die Jagd nach ausländischen Agenten: Russlands Oppositionelle im Fadenkreuz

Moskau – Die oppositionelle Präsidentschaftskandidatin Jekaterina Dunzowa wurde vom russischen Justizministerium als „ausländische Agentin“ eingestuft, mehr als zwei Monate nach den Betrugsvorwürfen bei der Präsidentenwahl. Ihr Name erschien in einem Register von „ausländischen Agenten“, in dem bereits zahlreiche Kremlkritiker geführt werden. Neben Dunzowa wurden auch andere Personen und Organisationen neu in das Register aufgenommen, darunter die Aktivistin Maria Andrejewa und kritische Medien.

Die Einstufung als „ausländische Agentin“ kann schwerwiegende berufliche Konsequenzen und Sicherheitsrisiken für die Betroffenen haben. Insbesondere seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine wird dieses Verfahren als Instrument politischer Repression angesehen, um Kritiker zum Schweigen zu bringen.

Dunzowa, eine ehemalige Journalistin und Kriegsgegnerin, wollte bei der Präsidentschaftswahl im März gegen Langzeitmachthaber Wladimir Putin antreten. Die Wahlkommission schloss sie jedoch aufgrund angeblicher Formfehler in ihren Unterstützerunterschriften vorzeitig aus dem Rennen. Auch der Oppositionelle Boris Nadeschdin wurde eine offizielle Registrierung als Präsidentschaftskandidat verwehrt, was von vielen als politische Repression angesehen wird.

Bei der Wahl stand Putin, der bereits seit einem Vierteljahrhundert an der Macht ist, kein einziger echter Oppositionskandidat gegenüber. Die Abstimmung wurde als eine der unfreiesten in der jüngeren russischen Geschichte betrachtet, dennoch wurde Putin mit angeblich mehr als 87 Prozent der Stimmen im Amt bestätigt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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