BildungSchleswig-Flensburg

Schülerfahrkarten für das Schuljahr 2024/25: Online-Antragsverfahren startet am 27. Mai 2024

Der Online-Antrag für Schülerfahrkarten für das Schuljahr 2022/23 in den Kreisen Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Schleswig-Flensburg, Segeberg und Stormarn wurde ab dem 27. Mai 2024 freigeschaltet. Eltern oder Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern, die anspruchsberechtigt sind, können ihre Anträge bequem und einfach auf der Website www.ticket-olav.de einreichen. Damit die Schülerfahrkarten rechtzeitig zum Schuljahresbeginn an den Schulen ausgehändigt werden können, ist es wichtig, dass der Antrag bis spätestens 30. Juni 2024 gestellt wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein neuer Antrag nur dann erforderlich ist, wenn das Kind neu eingeschult wird, ein Schulwechsel bevorsteht oder sich die Wohnadresse seit dem letzten Schuljahr geändert hat. Für Schülerinnen und Schüler, bei denen sich weder die Wohnadresse noch die Schule ändern, ist kein erneuter Antrag für das Schuljahr 2024/25 notwendig. Die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten wird alle Antragsteller aus dem vorherigen Schuljahr rechtzeitig vor den Sommerferien kontaktieren, um die bestehenden Daten zu bestätigen oder etwaige Änderungen zu melden.

Weitere detaillierte Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Webseite www.ticket-olav.de veröffentlicht. Eltern und Erziehungsberechtigte werden ermutigt, diese FAQs zu konsultieren, um alle relevanten Informationen zum Online-Antragsverfahren für Schülerfahrkarten zu erhalten.

Rästel der Woche

Ursprünglich wurde es in den 1950er Jahren aus einer Boje entwickelt! Seither ist es ein fester Bestandteil jeder Gartenparty und das Herzstück jeder geselligen Runde im Freien.

Lösung anzeigen
Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"