Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhält jährlich rund 500.000 schriftliche Anfragen zur Punkteauskunft, was etwa 2.000 Briefen pro Arbeitstag entspricht. Trotz der seit 2016 verfügbaren kostenlosen Online-Abfrage ist die Anzahl der schriftlichen Anfragen überraschend hoch. KBA-Präsident Richard Damm äußert Verwunderung darüber und ermutigt die Bürger, den digitalen Weg zu nutzen, um Papier, Kosten und Zeit zu sparen.

Die Online-Abfrage ist schnell, digital und gebührenfrei. Während Anwaltskanzleien bis zu 15 Euro für die Punkteauskunft verlangen, kann die Abfrage beim KBA kostenlos erfolgen. Um die Online-Funktion des Personalausweises nutzen zu können, muss dieser jedoch aktiviert werden, was durch einen Termin beim Bürgeramt nachträglich möglich ist. In den letzten drei Jahren ist die Nutzung des Online-Angebots durch Privatpersonen von etwa 36% auf über 60% gestiegen. Rechtsanwälte sind von der Nutzung der Online-Abfrage ausgeschlossen und müssen weiterhin schriftliche Anfragen an das KBA senden.

Details zur Punkteauskunft

Wie auf der Internetseite des KBA angeführt, ist eine gebührenfreie Auskunft über das Fahreignungsregister, auch als Verkehrssündenkartei bekannt, möglich. In diesem Register werden rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße und Maßnahmen zur Fahrerlaubnis gespeichert. Punkte werden nach Art und Schwere der Verstöße vergeben und werden nach bestimmten Fristen gelöscht.

Die Voraussetzungen für eine Online-Registerauskunft umfassen ein NFC-fähiges Smartphone oder einen Kartenleser für den PC, einen Online-Ausweis mit einer selbstgewählten sechsstelligen PIN sowie die installierte Software zum Auslesen des Online-Ausweises (beispielsweise die AusweisApp). Der Ablauf zur Anforderung der Registerauskunft erfolgt in mehreren Schritten, die insgesamt eine einfache Identifikation und den Download der gewünschten Informationen als PDF-Dokument ermöglichen.

Quellen

Referenz 1
www.noz.de
Referenz 2
www.kba.de
Quellen gesamt
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