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Rassistische Gesänge auf Partys in Schleswig-Holstein: Ermittlungen im Gange

Das Video von Feiernden auf Sylt, die ausländerfeindliche Parolen sangen, ist nicht der einzige Fall in Schleswig-Holstein. Die Staatsanwaltschaften ermitteln mittlerweile in verschiedenen Städten des Landes. Neben Sylt und Fehmarn sind auch Partys in Schenefeld, Pahlen und Rendsburg-Eckernförde ins Visier der Ermittler geraten. Genauere Angaben zu den Anzahl der Verfahren wurden aufgrund laufender Ermittlungen nicht öffentlich gemacht.

Die Ermittlungen zielen darauf ab, den Tatbestand der Volksverhetzung zu prüfen, wobei nicht jede ausländerfeindliche Parole automatisch als Straftat der Volksverhetzung gilt. Laut dem leitenden Oberstaatsanwalt Güntge muss zusätzlich zu den Parolen eine Aufforderung zu Hass oder Gewalt vorliegen, um die Schwere der Straftat zu bestimmen. Daher werden alle Einzelfälle sorgfältig geprüft.

Die Parolen, die auf den Song „L’Amour Toujours“ von Gigi D’Agostino gesungen wurden, stammen aus der rechtsextremen Szene der 90er-Jahre und wurden von der NPD verwendet. Trotzdem gibt es laut der Staatssekretärin des Innenministeriums keine Erkenntnisse über extremistische Tendenzen bei den Beteiligten. Neben der strafrechtlichen Verfolgung fordert sie eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung, um die Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts zu bekämpfen. Die Landesregierung plant, bestehende Präventionsmaßnahmen zu verstärken, ohne konkrete Details zu nennen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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