Fünf Personen wurden am Hauptbahnhof Neumünster auf frischer Tat ertappt: Sie hatten jeweils ein nicht zugelassenes Reizstoffsprühgerät dabei, obwohl das Mitführen solcher Waffen seit Oktober 2024 im öffentlichen Personenfernverkehr strikt verboten ist. Die Bundespolizei und die Landespolizei führen bereits anlassunabhängige Kontrollen durch, um die Sicherheit der Passagiere zu gewährleisten und gefährliche Gegenstände aus den Bahnhöfen zu verbannen.
Die Behörden betonen, dass diese Maßnahmen wichtig sind, um das Sicherheitsniveau im Nah- und Fernverkehr zu erhöhen. Weitere Kontrollen sind in Planung, um der wachsenden Bedrohung durch illegale Waffen und Messer entgegenzuwirken. Die Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landespolizei soll eine konsequente Durchsetzung der Vorschriften sicherstellen.