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Neues Gesetz in SH: Kommunen erobern den Mietmarkt mit Sanktionen

Das kürzlich verabschiedete Gesetz in Schleswig-Holstein legt erstmals Mindestanforderungen an Wohnraum zur Miete fest, um Vermietern entgegenzuwirken, die ihre Immobilien verkommen lassen. Die Kommunen erhalten dadurch die Befugnis, bei Nichteinhaltung dieser Standards Sanktionen zu verhängen. Zu den Mindestanforderungen zählen Schutz vor Witterungseinflüssen, ausreichende Stromversorgung, Wasseranschluss, sanitäre Anlagen, funktionierende Heizung und elektrische Anschlüsse. Des Weiteren müssen Balkone, Treppenhäuser, Aufzüge, und Beleuchtungsanlagen intakt sein.

Die Größe der Wohnungen ist ebenfalls festgelegt, mit einem Gemeinschaftsraum von mindestens zehn Quadratmetern. Für Kinder bis sechs Jahre müssen sechs Quadratmeter, für andere Bewohner zehn Quadratmeter gewährleistet sein. Bei bestehenden Mängeln sind Vermieter verpflichtet, diese zu beheben. Die Behörden haben das Recht, nach Mängeln zu suchen und Abhilfe anzuordnen. Im Falle schwerwiegender Gesundheitsgefährdungen können Wohnungen für unbewohnbar erklärt werden.

Einige Städte und Gemeinden, darunter Kiel, Neumünster, und Lübeck, wollen das Gesetz rasch umsetzen, obwohl keine Verpflichtung besteht. Finanzielle Gründe spielen dabei eine Rolle, um die Kosten von der Regierung abzuwenden. Die Regelung stößt auf geteilte Meinungen mit dem Mieterbund, der strengere Maßnahmen fordert, während der Eigentümerverband Haus und Grund auf Personalmangel in den Baubehörden hinweist. Die Innenministerin argumentiert, dass menschenwürdige Wohnverhältnisse und die Grundversorgung gewährleistet sein müssen, und das neue Gesetz den Kommunen erweiterte Instrumente bietet.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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