SchleswigSchleswig-Holstein

Neue Präsidentin für Landessozialgericht in Schleswig: Birgit Voß-Güntge tritt Amtsnachfolge an

Neue Präsidentin des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein ernannt

Birgit Voß-Güntge wurde kürzlich zur neuen Präsidentin des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein ernannt. Sie tritt die Nachfolge von Christine Fuchsloch an, die nun die Leitung des Bundessozialgerichts übernommen hat. Diese Änderung an der Spitze des Gerichts wurde am 1. Juli bekannt gegeben.

Als neue Präsidentin freut sich Frau Voß-Güntge darauf, das Sozialrecht in Schleswig-Holstein zu gestalten und zu prägen. Sie wird nicht nur das Landessozialgericht leiten, sondern auch den 1. und 6. Senat des Gerichts führen. Diese Senate sind verantwortlich für Themen wie Grundsicherung für Arbeitsuchende und Rentenversicherung.

Vor ihrer Ernennung war Voß-Güntge Vizepräsidentin des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein. Nach ihrem Jurastudium und Referendariat arbeitete sie als Staatsanwältin in Flensburg, bevor sie im September 2001 als Richterin ans Verwaltungsgericht Schleswig wechselte. Später im Mai 2008 wurde sie an das Sozialgericht Schleswig versetzt und im September 2010 zur Richterin am Landessozialgericht ernannt.

Zusätzlich zu ihrer Richtertätigkeit war Voß-Güntge von 2010 bis 2014 als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Pressesprecherin am Landesverfassungsgericht tätig. Im Oktober 2014 erfolgte dann ihr Wechsel ans Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein. Diese vielseitige berufliche Laufbahn zeugt von ihrer umfassenden Erfahrung im Bereich des Sozialrechts.

Die Ernennung von Birgit Voß-Güntge zur Präsidentin des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein markiert einen wichtigen Schritt in der Rechtspflege des Bundeslandes. Mit ihrer Fachkenntnis und Führungserfahrung wird sie eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung von Gerechtigkeit und Rechtssicherheit in Schleswig-Holstein spielen.

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