![NAH.SH Busse verbieten Mitnahme von E-Rollern – Sicherheitsbedenken im Fokus.](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/06/Nachrichten-Aktuell-1-13436.png)
Brandgefahr in Bussen: Schleswig-Holstein verbietet Mitnahme von E-Rollern
Die Sicherheit der Fahrgäste steht an erster Stelle: Ab dem kommenden Juli werden in allen Bussen von NAH.SH die Mitnahme von E-Rollern untersagt sein. Diese Maßnahme betrifft verschiedene Städte wie Kiel, Lübeck und Flensburg. Der Schritt erfolgt aufgrund von Sicherheitsbedenken, die auf die in den E-Rollern verbauten Lithium-Ionen-Akkus zurückzuführen sind.
Warum sind E-Roller gefährlich?
Laut NAH.SH-Sprecher Malte Kock besteht ein erhöhtes Risiko für Akku-Brände bei E-Rollern. Im Gegensatz zu E-Bikes gibt es keine einheitlichen Sicherheitsvorschriften für die Akkus der Roller. Experten berichten von spontanen Bränden und explosionsartigen Feuerausbrüchen, die maßgeblich von den Akkus verursacht wurden. In engen Businnenräumen kann die Rauch- und Feuerentwicklung besonders gefährlich sein.
Empfehlung des VDV: Sicherheit hat Vorrang
NAH.SH setzt mit dem Verbot die Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) um. Diese Sicherheitsmaßnahme gilt bereits in anderen Bundesländern und soll die Fahrgäste vor möglichen Gefahren schützen. Die Sicherheitsanforderungen an die Akkus der E-Roller müssen erhöht werden, um das Verbot aufzuheben.
Ausnahmen und weitere Regelungen
- E-Bikes, Pedelecs, Elektro-Rollstühle und Elektro-Scooter für Menschen mit Behinderungen sind von dem Mitnahmeverbot ausgeschlossen.
- Die Regelung betrifft Unternehmen wie Aktiv Bus Flensburg GmbH, KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH und Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH sowie weitere.
Fazit
Die Sicherheit der Fahrgäste hat oberste Priorität. Durch das Verbot der Mitnahme von E-Rollern in Bussen wird ein wichtiger Schritt unternommen, um potenzielle Gefahren zu minimieren. Weitere Entwicklungen in Bezug auf Sicherheitsstandards für Akkus sind entscheidend, um die Nutzung von E-Rollern in öffentlichen Verkehrsmitteln langfristig zu ermöglichen.
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