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Nabu schlägt Alarm: Zu wenig Abstand für Windkraft an Naturschutzgebieten!

Nabu schlägt Alarm: Bei den Windkraftplänen in Schleswig-Holstein fordert der Naturschutzbund dringend mehr Schutzmaßnahmen, denn die geplanten Mindestabstände zu Naturschutzgebieten sind mit nur 100 Metern viel zu gering und gefährden sensible Lebensräume für Tiere – und das, obwohl die Windkraftnutzung auf 3 Prozent der Landesfläche ausgeweitet werden soll!

Im Windkraft-Dschungel von Schleswig-Holstein tobt ein Streit! Der Naturschutzbund (Nabu) fordert dringend Nachbesserungen am Regierungsentwurf des Landesentwicklungsplans für Windenergie. In einer eindringlichen Mitteilung aus Kiel wird klar: Während die Bemühungen der Landesregierung um Natur- und Artenschutz anerkannt werden, sind die geplanten Maßnahmen nicht ausreichend, um die gefährdeten Lebensräume und Tierarten zu schützen!

Die Alarmglocken läuten laut, denn der Entwurf sieht vor, dass Windkraftanlagen künftig nur 100 Meter von Naturschutzgebieten entfernt gebaut werden dürfen. Ein Skandal aus Sicht des Nabu! „Das ist viel zu wenig!“, heißt es aus den Reihen der Umweltschützer. Sie fordern einen Mindestabstand von mindestens 300 Metern, denn viele dieser Gebiete sind Rückzugsorte für empfindliche Vogelarten und auch Fledermäuse sind ernsthaft bedroht!

Schutzgebiete in Gefahr!

Eine weitere Forderung des Nabu ist, dass Moore von Windkraftanlagen ferngehalten werden. Diese einzigartigen Ökosysteme sind entscheidend für den Klimaschutz, da sie wichtige Kohlenstoffsenken darstellen. „Die Errichtung von Windkraftanlagen in Mooren wäre ein katastrophales Zeichen gegen den natürlichen Klimaschutz“, warnen die Naturschützer eindringlich.

Gleichzeitig will die Landesregierung die Fläche für Windkraft auf drei Prozent des Landes ausdehnen – ein Schritt nach vorne im Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün! Doch trotz dieser Fortschritte bleibt der Abstand zu Wohnhäusern weiterhin bei respektablen 400 Metern, während die Distanz zu Dörfern und Städten sogar 800 bis 1000 Meter betragen muss. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) und Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) haben im Juni betont, dass diese Regelungen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger unbedingt eingehalten werden müssen.

Der neue Landesentwicklungsplan dient als Grundlage für die Regionalpläne zur Windkraftnutzung in Schleswig-Holstein. Diese Pläne sind in den nächsten Monaten entscheidend, da die ersten Regionalpläne Ende 2024 veröffentlicht werden sollen. Das Beteiligungsverfahren endete erst vor wenigen Tagen und die Diskussion um den Schutz der Natur wird weiter heiß geführt!

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