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Meilenstein für die Energiewende: Neuer Landesentwicklungsplan Windenergie für Schleswig-Holstein veröffentlicht

Neue Leitplanken für die Windkraftentwicklung im Norden

Die Pläne für den Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein nehmen konkrete Formen an. Der Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans Windenergie wurde von der Landesregierung beschlossen und ist ab sofort online einsehbar. Ab dem 25. Juni haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen, bevor das Beteiligungsverfahren am 9. September endet.

Die Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU) und Energiewende– und Klimaschutzminister Tobias Goldschmidt (Grüne) betonen die Bedeutung der neuen Leitplanken für den Windkraftausbau. Der Plan legt die Regeln fest, die einen zügigen Ausbau der Windenergie fördern sollen, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Dies bietet nicht nur eine Planungssicherheit, sondern könnte auch den Wirtschaftsstandort stärken.

Der Planentwurf ist eine wichtige Grundlage für die Regionalpläne Wind in den drei Planungsräumen des Landes. Er berücksichtigt bundesrechtliche Vorgaben, wie das Windenergieflächenbedarfsgesetz und die Gemeindeöffnungsklausel, die Einfluss auf die Ausweisung von Windeignungsgebieten haben.

Die neuen Leitplanken legen insgesamt 36 Ziele und 34 Grundsätze der Raumordnung fest, die bestimmen, wo und in welcher Form künftig Windenergiegebiete ausgewiesen werden dürfen. Dabei bleiben die Schutzabstände zur Wohnbebauung unverändert, während Kriterien des Landschafts- und Artenschutzes neu abgewogen werden.

Insgesamt sollen etwa 7,2 Prozent der Landesfläche theoretisch für Windkraft zur Verfügung stehen. Trotzdem strebt die Landesregierung nur eine Nutzung von gut drei Prozent für den Zielwert von 15 Gigawatt Windenergie an Land an. Auch der Umweltschutz bleibt ein zentraler Bestandteil der Planung, um bestimmte Gebiete frei von Windkraftanlagen zu halten, insbesondere für bedrohte Tierarten.

Der LEP Windenergie enthält erstmals eine Plankarte, die spezielle Ziele der Raumordnung visualisiert, die bislang nicht in anderen Planwerken dargestellt wurden. Diese Karte schließt unter anderem die Hauptachsen des Vogelzugs und Wiesenvogelbrutgebiete ein, um die gemeindliche Planung zu leiten und sensible Lebensräume zu schützen.

Der Entwurf des LEP Windenergie ist unter der Adresse schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung einsehbar. Die Möglichkeit zur Stellungnahme wird ab dem 25. Juni freigeschaltet, und alle Interessierten haben bis zum 9. September Zeit, ihre Meinungen zu äußern. Ein Hintergrundpapier zur weiteren Information steht ebenfalls zur Verfügung unter schleswig-holstein.de/windenergie.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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