Lübeck

Verkehrssicherheit im Fokus: Neue Halteverbotsbeschilderung in Braunstraße angekündigt

In einem östlichen Abschnitt der Braunstraße zwischen den Hausnummern 7 und 11 ist es aufgrund fehlender Restfahrbahnbreiten nicht gestattet zu parken. Dieser Umstand wird zukünftig durch entsprechende Beschilderung verdeutlicht. Darüber hinaus besteht bereits in diesem Bereich ein absolutes Haltverbot aufgrund der schmalen Fahrbahn gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung. Leider wird dieses Verbot regelmäßig missachtet, was zu gefährlichen Situationen führt, da Fahrzeuge gezwungen sind, auf den nördlichen Gehweg auszuweichen, um an geparkten Autos vorbeizufahren.

Das Überfahren der schmalen Gehwege in diesem Bereich stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Fußgänger dar, insbesondere für ältere Menschen mit Rollatoren oder Menschen mit Rollstühlen, die keine Möglichkeit zum Ausweichen haben. Aus diesem Grund wird zur Klarstellung der bestehenden Verkehrsregelung im Rahmen der Gefahrenabwehr eine Halteverbotsbeschilderung hinzugefügt. Die Nichteinhaltung dieser Regelungen kann entsprechend mit einem Verwarngeld geahndet werden.

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Obwohl es verständlich ist, dass Parkplätze begrenzt sind und das Parken manchmal eine Herausforderung darstellt, ist es entscheidend, dass alle Verkehrsteilnehmenden achtsam sind und die Regeln respektieren. Dies schafft eine Umgebung, in der alle sicher und ohne Hindernisse unterwegs sein können. Es liegt daher in der Verantwortung jedes Einzelnen, die Verkehrsregeln einzuhalten und Rücksicht zu nehmen, um ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr zu gewährleisten.

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