Lübeck

Sanierung von Bleirohren in der Geniner Straße: Streit eskaliert vor Gericht

Kontroverse um Bleirohre in Lübecker Wohnhäusern: Was steckt hinter dem Gerichtsprozess?

Das Thema der Bleirohre in Wohnhäusern in der Geniner Straße in Lübeck hat die Gemüter erhitzt und führt nun sogar vor Gericht. Bei Renovierungsarbeiten wurden in einem Wohnkomplex Wasserleitungen aus Blei entdeckt, die als gesundheitsschädlich gelten. Die Bewohner erhielten die Empfehlung, das Trinkwasser nicht mehr zu nutzen, nachdem ein Anwohner bereits über gesundheitliche Beschwerden geklagt hatte.

Die angespannte Situation dreht sich nun um die Frage der Kostenübernahme für die Sanierung der Bleirohre. Der neue Eigentümer der Wohnhäuser, die Lüneburger Bergholz Immobilien GmbH, verlangt, dass der frühere Eigentümer für die Sanierung aufkommt. Dieser wird beschuldigt, die Existenz der Bleirohre beim Verkauf der Gebäude im Jahr 2021 verschwiegen zu haben. Die geplanten Renovierungsarbeiten belaufen sich laut Kostenvoranschlag auf mindestens 425.000 Euro.

Der ehemalige Besitzer, Joachim Steier, weist die Verantwortung von sich und betont, dass er als Vermieter alles unternommen habe, um seine Mieter zu schützen. Er bestreitet jedoch, explizit nach Blei gesucht zu haben, und weist darauf hin, dass Bleirohre in Gebäuden aus dem Jahr 1927 nicht überraschend seien. Unter seiner Ägide seien 24 von 36 Wohnungen renoviert worden, wobei Kupferleitungen verwendet wurden.

Die Situation wird von einem Mieter, Raphael Nenno, weiter verschärft. Obwohl seine Wohnung angeblich keine Bleirohre mehr enthalte, leidet Nenno unter gesundheitlichen Beschwerden, die auf eine Bleivergiftung hinweisen. Er hat den neuen Eigentümer verklagt und möchte eine Mietminderung vor Gericht durchsetzen. Zusätzlich wurde in seiner Wohnung Schimmelbefall festgestellt.

Die bevorstehende gerichtliche Auseinandersetzung am 17. Mai vor dem Landgericht Lübeck wird in einer Güteverhandlung beginnen, bei der die Parteien versuchen können, sich außergerichtlich zu einigen. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird ein formelles Verfahren eingeleitet. Es bleibt abzuwarten, wie dieser Fall letztendlich gelöst wird.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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