Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) benötigt dringend zusätzliche Finanzmittel vom Land, um geplante Investitionen umsetzen zu können. Die Landesregierung hat beantragt, den Kreditrahmen für das UKSH um 600 Millionen Euro auf insgesamt 2,25 Milliarden Euro zu erhöhen. Bereits im Januar 2023 übernahm das Land Altschulden des Klinikums in Höhe von rund 202 Millionen Euro, und bis Ende 2027 sollen weitere 139 Millionen Euro hinzukommen.
Im Jahr 2019 wurde der Gesamtkreditrahmen des UKSH bereits auf 1,65 Milliarden Euro erhöht, und eine weitere Erhöhung war für 2021 vorgesehen. Der erhöhte Finanzbedarf des UKSH resultiert aus unerwarteten wirtschaftlichen Entwicklungen. Als einziger Maximalversorger im Land ist das Klinikum besonders durch steigende Kosten belastet, darunter hohe Energiepreise, Kostensteigerungen aufgrund von Produktknappheiten und deutliche Tariferhöhungen.
Zusätzlich zu den genannten Herausforderungen haben sich auch kreditfinanzierte Investitionsbedarfe ergeben, die nicht durch den Zukunftspakt abgedeckt sind und vom UKSH eigenständig umgesetzt werden müssen. Eine kostendeckende Bewirtschaftung des Klinikums wird nur durch bessere Konditionen für Universitätskliniken im Rahmen der Krankenhausreform möglich sein. Zudem hat das UKSH in der Vergangenheit den Bau von Einrichtungen finanziert, die eigentlich Landesaufgaben darstellen. Das 2014 eingeführte ÖPP-Modell hat jedoch zu Verbesserungen geführt.
Die zusätzlichen finanziellen Mittel, die das UKSH vom Land benötigt, sind entscheidend, um die qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten an den Standorten Kiel und Lübeck aufrechtzuerhalten und die geplanten Verbesserungen umzusetzen. Eine langfristige und nachhaltige Finanzierung des Klinikums ist von großer Bedeutung für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in Schleswig-Holstein.