Ein bahnbrechender Schritt für den Katastrophenschutz: Schleswig-Holstein investiert bis 2030 sagenhafte 23 Millionen Euro in die Verbesserung seines Sirenennetzes! Das Kabinett hat am 10. September 2024 grünes Licht für die hauseigene Sirenenförderrichtlinie gegeben. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack erklärte unmissverständlich: „Wir haben immer gesagt, dass die Bundesmittel für eine Modernisierung unseres Sirenennetzes nicht im Ansatz ausreichen.“ Ein eigenes Landesprogramm war längst überfällig!
Ein Ziel: Rund 4000 neue Sirenen sollen nun landesweit installiert oder bestehende Systeme so aufgerüstet werden, dass sie über digitale Empfänger zentral aktiviert werden können. Dieses System soll sowohl bei regionalen Notfällen als auch bei landesweiten Warnungen durch zentrale Leitstellen zeitnah funktionieren. Hierzu merkt Sütterlin-Waack an: „Das hat länger gedauert, als wir alle es uns gewünscht hatten. Aber jetzt haben wir dafür eine von allen gemeinsam getragene Lösung.“ Die Zusammenführung der Kräfte wird endlich Realität!
Strategische Planung für maximale Sicherheit
Die Verteilung der Mittel erfolgt in einem klaren und transparenten Verfahren, abgestimmt mit Kreisen und kreisfreien Städten. Besonders gefährdete Gebiete, wie Küstenregionen, erhalten Vorrang! Im Gegensatz zum Bund können die Gemeinden nicht direkt finanzielle Unterstützung beantragen; stattdessen übernehmen die unteren Katastrophenschutzbehörden die wichtige steuernde Rolle. „Wir wollen mit den vorhandenen Mitteln möglichst viel erreichen. Unsere unteren Katastrophenschutzbehörden wissen am besten, wo bei ihnen Sirenen besonders wichtig sind“, betont die Ministerin.
Ein weiteres Highlight: Städte mit mehr als 80.000 Einwohnern, die oftmals vor besonderen Herausforderungen stehen, können neben ortsfesten Sirenen auch mobile Warnmittel fördern lassen. Diese Flexibilität unterstreicht die Initiative zur Sicherheit der Bürger in urbanen Ballungsräumen.
Für 2024 stehen stolze 6,74 Millionen Euro bereit, um das Sirenennetz auf Vordermann zu bringen. In den darauffolgenden Jahren bis 2030 sind jährlich 2,911 Millionen Euro eingeplant. Besonders erfreulich für die Kommunen: Bereits begonnene Maßnahmen ab dem 1. Januar 2023 können nun auch gefördert werden!
Quelle: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein