SchleswigSchleswig-Holstein

Lachgas-Verkaufsverbot an Minderjährige: Landesregierung fordert Prävention

Stand: 29.08.2025 11:30 Uhr

Neuer Gesetzesentwurf zum Verkauf von Lachgas an Jugendliche

Der Landtag von Schleswig-Holstein hat kürzlich einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der den Verkauf von Lachgas an Minderjährige regelt. Die neueste Entwicklung markiert einen wichtigen Schritt im Kampf gegen den Missbrauch dieser Substanz.

von Katharina Meier

Der Entscheidung des Landtages gingen intensive Diskussionen voraus, in denen die Bedeutung von Prävention und Aufklärung betont wurde. Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, nicht nur den Verkauf zu verbieten, sondern auch das Bewusstsein der Jugendlichen für die Gefahren von Lachgas zu schärfen.

Prävention als Schlüsselaspekt des Gesetzes

Das Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche soll dazu dienen, ihre Gesundheit zu schützen und den Konsum auf verantwortungsvolle Mengen zu beschränken. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die langfristigen gesundheitlichen Risiken zu minimieren, die mit dem Missbrauch von Lachgas verbunden sind.

Verbesserung der Aufklärungskampagnen

Die Landesregierung plant, bestehende Aufklärungskampagnen über die Gefahren von Lachgas gezielt auszubauen und auf Kinder, Jugendliche und Eltern auszurichten. Dieser Schritt ist aufgrund der potenziellen gesundheitlichen Risiken, die mit dem Konsum von Lachgas einhergehen, besonders wichtig.

Steigender Konsum von Lachgas

Obwohl konkrete Zahlen zum Lachgas-Konsum bei Jugendlichen fehlen, gibt es Hinweise darauf, dass die Verwendung dieser Substanz im Land zugenommen hat. Gesundheitsministerin von der Decken warnt vor den schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen, die der Konsum von Lachgas mit sich bringen kann.

Neue Informationen zeigen, dass die Behörden verstärkt gegen den Verkauf von Lachgas an Minderjährige vorgehen wollen. Dies ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Eindämmung des Missbrauchs von psychoaktiven Substanzen.
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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord |
Nachrichten für Schleswig-Holstein |
29.08.2025 | 11:00 Uhr

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