Im Rahmen einer bundesweiten Mindestlohn-Sonderprüfung hat das Hauptzollamt Kiel mit über 50 Zöllnerinnen und Zöllnern intensive Kontrollen in verschiedenen Branchen durchgeführt. Bei diesen Maßnahmen wurden knapp hundert Arbeitnehmer zu ihrem Beschäftigungsverhältnis befragt. Die Zöllner stellten mehrere Ordnungswidrigkeiten aufgrund von Verstößen gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Sofortmeldungen fest, insbesondere in Risikobranchen wie Pflege, Gebäudereinigung und Bauwesen.

Die Kontrollen vor Ort sind nur der erste Schritt; anschließende umfassende Prüfungen von Geschäftsunterlagen sind unerlässlich, um tiefergehende Verstöße aufzudecken. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Meldungen bei Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung an die Krankenkassen zu erstatten. Versäumnisse hierbei können als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Die Zöllner und Zöllnerinnen setzen sich somit energisch gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ein.