Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird in seiner Sitzung am Freitag ein Landes-Wohnraumschutzgesetz erörtern. Angesichts des akuten Wohnraummangels und der erschwerten Bedingungen für den Neubau aufgrund knappen Baulands, Materialengpässen und hohen Baukosten wird die Bedeutung des Schutzes bestehender Wohnräume betont. Dies soll durch das vorgeschlagene Gesetz gewährleistet werden.
Obwohl vernachlässigter Wohnraum, der unhaltbare Wohnbedingungen bietet, kein flächendeckendes Problem darstellt, zeigt es dennoch gravierende Einzelfälle auf, die Handlungsbedarf verdeutlichen. Die Kommunen benötigen erweiterte Befugnisse, um diesen Missständen effektiv entgegenzuwirken, wie in der Einleitung des Gesetzes betont wird.
Das Wohnraumschutzgesetz zielt nicht nur auf den Gesundheitsschutz ab, sondern auch auf die negativen Auswirkungen, die von Problemimmobilien in städtebaulicher und sozialer Hinsicht ausgehen können. Es soll den Kommunen die Möglichkeit geben, Quartiere vor einem möglichen Verfall zu schützen und im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner zu handeln.
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