![Funkzellenabfrage: Justizministerin fordert gezielte Erweiterung der Ermittlungsinstrumente](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/06/Nachrichten-Aktuell-1-20186.png)
Dringender Aufruf an Bundesjustizminister Buschmann – Auswirkungen auf die Bürger im Herzogtum
Am 25. Juni 2024 richtete die Justizministerin Schleswig-Holsteins, Kerstin von der Decken, einen dringenden Appell an Bundesjustizminister Buschmann. Der Hintergrund für diesen Appell liegt in einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich der Voraussetzungen einer Funkzellenabfrage. Die Ministerin warnt vor erheblichen Schutzlücken bei der Bekämpfung bestimmter Kriminalitätsformen, die direkte Auswirkungen auf die Bürger im Herzogtum haben könnten.
Der BGH hat im Januar 2024 festgestellt, dass eine Funkzellenabfrage nur unter strengen Voraussetzungen zulässig ist. Sollte der Verdacht einer der in § 100g Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) aufgeführten Anlasstaten nicht vorliegen, dürfen die Beweise aus einer dennoch durchgeführten Funkzellenabfrage nicht verwendet werden. Dies kann dazu führen, dass eine Funkzellenabfrage zur Aufklärung anderer Straftaten als der im Katalog genannten nicht mehr möglich ist, selbst wenn sie gleich schwerwiegend sind.
Von der Decken betont, dass dies insbesondere die Ermittlungen im Bereich der Enkeltricktaten beeinträchtigen könnte, bei denen hauptsächlich ältere Menschen betroffen sind. Bei Schockanrufen durch falsche Polizeibeamte waren bisherige Ermittlungserfolge hauptsächlich auf Funkzellenabfragen zurückzuführen. Die Ministerin warnt davor, dass Opfer von Betrugstaten im Zusammenhang mit Callcentern, insbesondere ältere Menschen, durch rechtliche Hindernisse weitgehend schutzlos sein könnten, wenn die Täter nicht ermittelt werden können.
Angesichts dieser potenziellen Auswirkungen fordert von der Decken den Bundesjustizminister nachdrücklich auf, eine Überprüfung und Erweiterung des Katalogs der Anlasstaten für Funkzellenabfragen in Betracht zu ziehen. Nur so könne die Sicherheit und der Schutz der Bürger im Herzogtum gewährleistet werden.
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