Das Hauptzollamt Kiel warnt eindringlich vor dem Kauf und der Verwendung von nicht zugelassenem Feuerwerk zum Jahreswechsel. In den letzten Tagen vor Silvester sind vermehrt gefährliche Feuerwerkskörper im Umlauf, die schwerwiegende Folgen für Gesundheit und Leben haben können. Bei der Entdeckung solcher illegalen Feuerwerksartikel leitet der Zoll umgehend Strafverfahren ein und beschlagnahmt die gefährlichen Produkte, erklärt Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts.
Besonders zu beachten ist, dass in Deutschland für viele Feuerwerkskörper der Kategorie F2 eine spezielle sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Dazu gehören beispielsweise Blitzknallsätze, während für F3- und F4-Feuerwerk keine Ausnahmen bestehen. Die Verwendung von „BKS-Böllern“, die aggressive Mischungen enthalten, ist in Deutschland sogar komplett untersagt. Falls Du ein fantastisches Feuerwerk an Silvester genießen möchtest, informiere Dich vorher genau, um sicherzugehen, dass Deine Knaller nicht zum Sicherheitsrisiko werden!