Schleswig-Holstein

Höfeordnung Reform: Alles, was Familien wissen müssen

Reform der Höfeordnung – Neue Regelungen für Abfindungen

Die Reform der Höfeordnung, die kürzlich vom Bundesjustizministerium vorgestellt wurde, sieht eine Vereinfachung bei der Ermittlung von Hofeigenschaften und Abfindungen vor. Zukünftig sollen Familien leichter feststellen können, ob ihr Betrieb der Höfeordnung unterliegt und welche Abfindung im Falle eines Übergangs fällig ist.

Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Anwendung der Höfeordnung auf Betriebe ab einer bestimmten Größe. Gemäß dem neuen Gesetzentwurf wird die Hofeigenschaft nun bei einem Grundsteuerwert A von mindestens 54.000 Euro angenommen. Durch diese Neuregelung können Eigentümer einfach durch einen Blick auf ihren Grundsteuerbescheid herausfinden, ob ihr Betrieb als Hof gilt. Bisher lag die Mindestgrenze für die Hofeigenschaft bei einem Wirtschaftswert von mindestens 10.000 Euro.

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Neben der einfacheren Feststellung der Hofeigenschaft soll es laut den Ministeriumsangaben auch weiterhin möglich sein, Betrieben per Erklärung die Hofeigenschaft zuzuweisen. Hierfür muss der Wirtschaftswert des Betriebs mindestens 27.000 Euro betragen. Bisher lag diese Grenze bei 5.000 Euro.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Reform betrifft den Hofeswert inklusive Wohngebäude, der die Grundlage für die Mindestabfindung der weichenden Erben bildet. Zukünftig soll dieser Wert das 0,6-fache des Grundsteuerwerts A betragen. Die Neuregelung sieht auch eine Erhöhung des Schuldenabzugs vor, der bis zu 80% des Hofeswerts betragen kann. Diese Maßnahme soll Betriebe unterstützen, die trotz hoher Verschuldung wirtschaftlich erfolgreich arbeiten.

Die Reform der Höfeordnung ist eine Reaktion auf ein Gerichtsurteil aus dem Jahre 2018, das die bisherige Einheitsbewertung für die Grundsteuer als verfassungswidrig deklarierte. Das Bundesjustizministerium erwartet durch die Neuregelung eine deutliche Erhöhung des Hofeswerts im Durchschnitt, wobei bei speziellen Umständen auch weiterhin individuelle Zuschläge oder Abschläge möglich sind.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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