Kriminalität und JustizSchleswig-Holstein

„Hisbollah-Prozess in Hamburg: Bundesanwaltschaft fordert Haftstrafen“

Die Bundesanwaltschaft hat im ersten Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der Hisbollah in Deutschland Haftstrafen für die Angeklagten in Hamburg gefordert. Ein 50-jähriger Libanese soll für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis, während für einen 56-jährigen Deutsch-Libanesen eine dreijährige Haftstrafe beantragt wurde. Die Verteidiger werden am 28. Juni plädieren, und das Urteil könnte am selben Tag verkündet werden.

Die Angeklagten wurden im Mai des letzten Jahres in Niedersachsen festgenommen. Der 50-Jährige betreute vor allem libanesische Vereine in Norddeutschland und trat über mehrere Jahre regelmäßig als Prediger auf, darunter bei der verbotenen Al-Mustafa-Gemeinschaft in Bremen. Der 56-Jährige war als Auslandsfunktionär und Mitglied einer militärischen Eliteeinheit aktiv, später auch als Vorsitzender der Al-Mustafa-Gemeinschaft.

Die Hisbollah wird vom Bundesinnenministerium als terroristische Organisation eingestuft und seit April 2020 in Deutschland verboten. Die Organisation fordert die Vernichtung Israels, lehnt Völkerverständigung ab und betrachtet Angriffe auf Zivilisten als legitimes Mittel der Auseinandersetzung. Gegründet 1982 und vom Iran unterstützt, sieht die Hisbollah auch Anschläge auf militärische Ziele als Teil ihres Kampfes an.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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