FinanzenHerzogtum Lauenburg

Neue Grundsteuer ab 2025: Was Aumühle jetzt wissen muss!

Am 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft, die sowohl Hauseigentümer als auch Mieter betrifft. Dies erläuterte Ole Plambeck, Sprecher für Finanzen der CDU-Fraktion, bei einer Veranstaltung in Aumühle. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2018 entschieden, dass die Einheitswerte zur Berechnung der Grundsteuer neu ermittelt werden müssen, da die aktuellen Werte seit Jahrzehnten unverändert sind. Die Neubewertung sollte ursprünglich zum 1. Januar 2022 erfolgen und alle sieben Jahre wiederholt werden.

Die Formel zur Berechnung der Grundsteuer ändert sich ab 2025: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz. Die Steuermesszahl wurde für die Grundsteuer B auf 0,34 ‰ gesenkt, während die Gemeinden den Hebesatz festlegen. In Aumühle lag dieser bisher bei 425 Prozent; eine Neufestlegung steht noch aus. Plambeck betonte, dass die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeinden sei und verwies auf das Transparenzregister, das für Aumühle einen Hebesatz von 391 Prozent empfiehlt, jedoch noch keine endgültige Entscheidung der Gemeindevertretung vorliegt. Weitere Informationen dazu finden sich hier.

Ort des Geschehens

Quelle/Referenz
herzogtum-direkt.de