Herzogtum Lauenburg

Alles über Kindergeld: Ansprüche, Übergangsphasen und mehr!

Die Familienkasse zahlt auch für volljährige Kinder Kindergeld. Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen und alle erforderlichen Unterlagen online einzureichen.

Eltern erhalten grundsätzlich Kindergeld für Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder dem Abschluss der Schulausbildung kann weiterhin Anspruch auf Kindergeld bestehen. Dies gilt beispielsweise während einer Übergangsphase von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder während eines Bundesfreiwilligendienstes.

Wenn die Unterbrechung aufgrund unverschuldeter Umstände länger dauert, wird weiterhin Kindergeld gezahlt, solange das Kind aktiv auf der Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz ist. Es genügt, der Familienkasse einen Nachweis über die Bewerbungsbemühungen vorzulegen. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Sollte das Kind nach Abschluss der Schulausbildung noch keine konkreten Pläne für eine weitere Ausbildung haben, besteht die Möglichkeit, Kindergeld während der Arbeitssuche zu erhalten. Das Kind muss sich in diesem Fall bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.

Alle relevanten Informationen zum Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag sind auf der Website www.familienkasse.de verfügbar. Dort können Anträge online eingereicht und erforderliche Nachweise hochgeladen werden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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