Kriminalität und JustizPolitikSchleswig-Holstein

Hamburger Hauptbahnhof: Polizei setzt auf Dialog zum Alkoholverbot

Das Alkoholverbot am Hamburger Hauptbahnhof besteht seit zwei Monaten und die Polizei setzt bisher auf Dialog, um die Verordnung durchzusetzen. Anstelle von sofortigen Bußgeldern führen Polizeistreifen vermehrt Aufklärungsgespräche mit Reisenden, Passanten und der Trinkerszene. Sollten Verstöße auftreten, sind Bußgelder in Höhe von 40 Euro bzw. 200 Euro für Wiederholungstäter vorgesehen. Die Polizei informierte zunächst über das Verbot durch Flyer am Bahnhof sowie auf dem Hachmann- und Heidi-Kabel-Platz und setzt auf das persönliche Gespräch, um Einsicht zu erreichen.

Seit dem 2. April ist der Konsum alkoholischer Getränke auf dem Heidi-Kabel- und dem Hachmannplatz untersagt. Zudem gilt das Verbot auch entlang eines schmalen Streifens an der Südseite des Hauptbahnhofs. Die Deutsche Bahn unterstützt die Maßnahme und verbietet ebenfalls den Alkoholkonsum im Bahnhof. Ausgenommen von der Regelung ist die Gastronomie innerhalb des Bahnhofsgebäudes. Innensenator Andy Grote (SPD) begründete diese Maßnahmen mit der Beobachtung, dass ein beträchtlicher Teil der Straftaten am Hauptbahnhof unter Alkoholeinfluss begangen wird.

Parallel zum Alkoholverbot hat der Senat die Hilfsangebote für Alkohol- und Drogensüchtige verstärkt. Sozialraumläufer in roten Jacken sind täglich zwischen 6.00 und 22.00 Uhr im Einsatz, um Hilfsbedürftige anzusprechen und über Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Bis Mitte Mai wurden bereits rund 1000 Hilfeleistungen protokolliert. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Situation am Hauptbahnhof zu verbessern und insbesondere hilfsbedürftigen Personen angemessene Unterstützung anzubieten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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