Die Bundespolizei hat an verschiedenen Grenzübergängen zur dänischen Grenze mit mobilen Kontrolleinheiten begonnen, Fahrzeugkontrollen durchzuführen, um die Einreise von Migranten zu regulieren. Bisher sind die Auswirkungen dieser Kontrollen gering, da die Beamten nur einzelne Autos herauswinken. Gleichzeitig gibt es bis Ende November auf der A7 Baustellen zwischen Harrislee und Ellund, die vor allem samstags zu Staus führen könnten. Reisende ohne gültige Einreisepapiere können umgehend nach Dänemark zurückgewiesen werden, während die dänischen Behörden dabei kooperativ sind. Bei einem Asylantrag bleibt der Ablauf unverändert – die zuständigen Behörden kümmern sich um die weitere Bearbeitung.
Laut dem Dublin-Verfahren, das regelt, welches EU-Land bei Asylanträgen zuständig ist, müssen Schutzsuchende normalerweise im Land ihres ersten EU-Eintritts verbleiben. Politische Auseinandersetzungen über die Anwendung dieser Regelungen sind jedoch an der Tagesordnung, da viele Experten das Verfahren als gescheitert ansehen. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass die Politik gefordert ist, diese Situation zu klären. Bei positiven Asylanträgen werden die Personalien erfasst, und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet über den weiteren Verlauf. Besondere Herausforderungen ergeben sich, wenn Asylsuchende bereits in anderen Ländern einen Antrag gestellt haben, wie etwa 1.468 Rückführungsanfragen an Schweden im vergangenen Jahr zeigen. Weitere Informationen finden Sie hier.