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Gericht lehnt zweites psychiatrisches Gutachten ab – Prozess um tödliche Messerattacke in Brokstedt fortgesetzt

Unerwartete Wendungen im Gerichtssaal: Der Brokstedt-Prozess sorgt für Kontroversen und Spannung!

Der Brokstedt-Prozess, der sich um die tödliche Messerattacke in Schleswig-Holstein dreht, wurde am Vormittag vorübergehend unterbrochen, nachdem der Verteidiger des Angeklagten die Erstellung eines zweiten psychiatrischen Gutachtens gefordert hatte. Das Gericht entschied jedoch, dass ein weiteres Gutachten nicht erforderlich sei. Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung werden am Nachmittag vor dem Itzehoer Landgericht erwartet, und das Urteil wird voraussichtlich Mitte Mai verkündet.

Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob der Angeklagte Ibrahim A. zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig war. Während der Verteidiger die Schuldunfähigkeit seines Mandanten betont, kam der psychologische Gutachter zu dem Schluss, dass Ibrahim A. voll schuldfähig sei. Der Verteidiger äußerte Zweifel an diesem Gutachten und forderte ein weiteres, da er der Meinung ist, dass eine Psychose des Angeklagten entscheidend für seine Schuldfähigkeit sei.

Die Tat selbst, die im Januar 2023 stattfand, sorgte für Bestürzung, da Ibrahim A. nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft in Hamburg, wo er psychologisch behandelt wurde, plötzlich auf Zugreisende einstach. Der Angeklagte hatte zuvor von Stimmen gehört und war gegenüber Mitgefangenen und Wärtern aggressiv. Die Untersuchungshaft in Hamburg erfolgte aufgrund von Delikten wie Drogenbesitz und Körperverletzung.

Der psychiatrische Sachverständige präsentierte vor dem Landgericht Itzehoe sein abschließendes Gutachten. Dieser Prozess wirft wichtige Fragen zur psychischen Gesundheit und Schuldfähigkeit des Angeklagten auf, die in den kommenden Tagen vor Gericht geklärt werden sollen.

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Lebt in Kiel und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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