Flensburg

Sicher Rückwärtsfahren: Besondere Vorsichtsregeln für Autofahrer

Rückwärtsfahren und Zurücksetzen – zwei Begriffe, die im Straßenverkehr häufig Verwirrung stiften können. Es ist wichtig, den Unterschied zwischen den beiden zu kennen, da sie jeweils unterschiedliche Sorgfaltspflichten mit sich bringen. Beim Rückwärtsfahren bewegt sich ein Verkehrsteilnehmer im fließenden Verkehr rückwärts, beispielsweise, um eine verpasste Einfahrt zu erreichen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Rückwärtsfahren an bestimmten Stellen, wie Autobahnen, unübersichtlichen Straßen und Einbahnstraßen, verboten ist.

Während des Rückwärtsfahrens gilt eine besondere Sorgfaltspflicht. Der Fahrer muss sicherstellen, dass keine Personen durch sein Manöver gefährdet werden. Bei eingeschränkter Sicht sollte er das Fahrzeug verlassen, um nach Hindernissen zu suchen, oder sich von einer anderen Person einweisen lassen. Außerdem ist es ratsam, nicht ausschließlich auf Parkassistenten zu vertrauen und langsam zu fahren, um jederzeit bremsbereit zu sein. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg, im Falle eines Unfalls sogar 100 Euro und ein weiterer Punkt.

Im Gegensatz dazu bezieht sich das Zurücksetzen auf das Manövrieren innerhalb eines stehenden Verkehrs, wie beispielsweise auf einem Supermarktparkplatz. Hier gilt eine allgemeine Sorgfaltspflicht, die besagt, dass andere Verkehrsteilnehmer weder gefährdet, noch behindert werden dürfen. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von 35 Euro geahndet werden. Es ist wichtig, sowohl beim Rückwärtsfahren als auch beim Zurücksetzen verantwortungsbewusst zu handeln, um Unfälle und Geldbußen zu vermeiden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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