FlensburgKriminalität und Justiz

Rassistische Parolen auf Sylt: Welche Konsequenzen drohen den jungen Tätern?

Am Pfingstwochenende hat ein Video auf Sylt für Empörung gesorgt, in dem eine Gruppe junger Menschen rassistische Parolen singt. Die Polizei Flensburg ermittelt in diesem Fall, und es besteht die Möglichkeit, dass weitere Tatverdächtige identifiziert werden könnten. Politikerin Sawsan Chebli teilt das Video und kommentiert, dass sich die jungen Menschen offenbar sicher fühlen, auch was die Kosten für einen möglichen Strafverteidiger betrifft.

Laut dem Anwalt für Strafrecht Sören Grigutsch könnte das Singen rassistischer Parolen zur Anwendung des Straftatbestandes der Volksverhetzung führen. Personen ab 21 Jahren drohen Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren riskieren andere Strafen, aber es handelt sich um dieselbe Straftat. Die Beurteilung einer Verurteilung wegen Volksverhetzung gestaltet sich gemäß Grigutsch als komplex, da die Meinungsfreiheit grundsätzlich geschützt ist, es jedoch bestimmte Begleitumstände braucht, um eine volksverhetzende Äußerung zu überführen.

Die Konsequenzen eines Verstoßes gegen das Gesetz können gravierend sein. Wer wegen Volksverhetzung verurteilt wird, landet im Bundeszentralregister und kann einen Eintrag im Führungszeugnis erhalten. Dies geschieht bei Geldstrafen ab 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen über drei Monaten. Ein derartiger Eintrag kann sich negativ auf Bewerbungsprozesse, Mitgliedschaften in Vereinen oder behördliche Genehmigungen auswirken.

In Situationen, in denen rassistische Parolen skandiert werden, empfiehlt der Anwalt, die Polizei zu informieren, Beweise zu sichern und eine Strafanzeige zu stellen. Er warnt davor, eigenständig einzugreifen, insbesondere wenn eine Eskalation droht. Die Sachlage auf Sylt verdeutlicht die Relevanz der Einhaltung gesetzlicher Grenzen in Bezug auf Volksverhetzung und die möglichen juristischen Konsequenzen für diejenigen, die dagegen verstoßen.