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Rassismusvorfall auf Sylt: Studentin von Fachhochschule ausgeschlossen

Eine Studentin wurde aufgrund von Rassismusvorwürfen im Zusammenhang mit einem Vorfall auf Sylt vom Universitätscampus ausgeschlossen. Die Fachhochschule kündigte an, dass die Universität ein Ort sein soll, an dem jeder willkommen ist, unabhhängig von seiner Nationalität, Ethnie, Religion, Behinderung oder sexueller Identität. Die Ausschlussanordnung gilt auch für die Teilnahme an Vorlesungen und wurde im Rahmen des Hamburgischen Hochschulgesetzes überprüft. Ein spezielles Komitee mit studentischer Beteiligung wurde eingerichtet, um die Situation zu evaluieren.

Das kontroverse Video, das in einem Adelshaus in Kampen auf Sylt aufgenommen wurde, löste landesweite Empörung aus. Es zeigt junge Menschen, die das Lied „L’Amour Toujours“ mit beleidigenden Textzeilen wie „Ausländische Leute raus“ und „Deutschland für die Deutschen“ singen. Weitere ähnliche Vorfälle bei anderen Partys wurden im Zuge der Untersuchung aufgedeckt. Der betroffene Student wurde als einer der Beteiligten identifiziert und hat die beleidigenden Aussagen in einer Erklärung als herabsetzend und nicht zustimmungsfähig bezeichnet.

Die Polizei und Staatsanwaltschaft in Flensburg ermitteln aufgrund des Videos gegen mögliche Zuwiderhandlungen. Dieser Vorfall hat zu einer Debatte über den Anstieg rechtsextremer Tendenzen in der Gesellschaft geführt. Viele Veranstalter, wie die des Oktoberfests in München, haben Maßnahmen ergriffen, um solche potenziell rassistischen Vorfälle zu unterbinden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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