Flensburg

Mitfahrer im Kofferraum: Bußgelder und Verletzungsgefahren im Fokus

Auto fahren bringt eine große Verantwortung mit sich, nicht nur für den Fahrer, sondern auch für die Mitfahrer. Das korrekte Anlegen des Sicherheitsgurtes ist Pflicht, und das aus gutem Grund. Doch was passiert, wenn jemand im Kofferraum mitfährt, obwohl es strengstens verboten ist?

Verbot von Mitfahrern im Kofferraum

§ 21a der Straßenverkehrsordnung legt fest, dass alle Insassen des Fahrzeugs den Sicherheitsgurt anlegen müssen – mit nur wenigen Ausnahmen. Zudem ist es untersagt, Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen zu befördern. Trotzdem gibt es immer wieder Verstöße gegen diese Vorschriften.

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Strafen für Mitfahrer im Kofferraum

Die Strafen für Personen, die sich trotz des Verbots im Kofferraum befinden, sind je nach Umständen unterschiedlich. Im Bußgeldkatalog ist ein Verwarngeld von mindestens fünf Euro vorgesehen. Für den Transport eines ungesicherten Kindes im Auto kann jedoch ein Bußgeld von 60 Euro verhängt werden, verbunden mit einem Punkt in Flensburg.

Hohe Verletzungsgefahr im Kofferraum

Das Risiko von schweren Verletzungen steigt erheblich, wenn es mit einer Person im Kofferraum zu einem Unfall kommt. In solchen Fällen können die Konsequenzen weit über Geldbußen hinausgehen. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass die Krankenversicherung des Mitfahrers im Kofferraum die Behandlungskosten nicht übernimmt.

Es ist daher unerlässlich, die Sicherheitsbestimmungen im Straßenverkehr zu beachten, um das eigene Leben und das anderer nicht leichtfertig zu gefährden.

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