Ein 32-jähriger Sylter steht im Mittelpunkt eines juristischen Falls, der die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich zieht. Er wurde in Niebüll wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt, und nur 24 Stunden nach dem Urteil wurde er erneut auf der A7 in einem Lkw ohne gültigen Führerschein angehalten. Der Mann behauptete, er sei nicht der Fahrer gewesen, was durch ein Blitzer-Foto mit Zeitstempel widerlegt wurde, das seine Tat dokumentierte, wie kn-online.de berichtet.
Der Angeklagte hatte bereits zwei vorherige Verurteilungen wegen ähnlicher Verstöße. Seine Fahrerlaubnis war ihm vor zwei Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen das Handyverbot im Straßenverkehr entzogen worden. Darüber hinaus wurde er durch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) als „absolut ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs“ eingestuft. Laut mpu-vorbereitung-mv.de können solche Untersuchungen bei wiederholten Verkehrsverstößen oder Zweifeln an der Fahreignung angeordnet werden.
Rechtsfolgen und Strafen
Der Staatsanwalt führte eine Vielzahl von Verkehrsverstößen auf, darunter Geschwindigkeitsüberschreitungen und das Fahren mit einem Handy am Steuer. In Anbetracht der Situation forderte er für die dritte aktenkundige Fahrt eine Geldstrafe von insgesamt 60 Tagessätzen à 50 Euro. Richter Niklas Witt entschied, eine Geldstrafe von 2000 Euro zu verhängen sowie eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde, was bedeutet, dass er sich in einem zweijährigen Bewährungszeitraum bewähren muss.
Der Vorfall auf der A7 ereignete sich nur neun Monate nach dem Entzug der Fahrerlaubnis, was dem Angeklagten zusätzliche rechtliche Probleme bereitet. Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis zieht rechtlich gesehen Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich, und die Führerscheinstelle kann in solchen Fällen eine MPU anordnen, um die Fahreignung zu überprüfen, so adac.de.
Der Weg zurück zur Fahrerlaubnis
Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis muss die Person nach Ablauf einer Sperrfrist den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen, was oft mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Diese Sperrfrist kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren variieren und wird je nach Schwere des Verstoßes festgelegt. Eine MPU kann auch dann erforderlich sein, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, wie beispielsweise mehrere Punkte in Flensburg oder schwerwiegende Verkehrsstraftaten.
Der Angeklagte hatte angegeben, dass er versucht habe, einen Minijobber einzustellen oder seinen Bruder um Fahrdienste zu bitten, um legal unterwegs zu sein. Dennoch bleibt der rechtliche Rahmen kompliziert und die Konsequenzen von Verkehrsverstößen sind erheblich. Das Urteil in diesem Fall ist bisher noch nicht rechtskräftig.