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Geldbußen im Straßenverkehr: Häufige Verkehrsirrtümer aufgedeckt!

Die Frage, ob man bei einem gelben Ampelsignal Gas geben oder bremsen sollte, führt häufig zu Unsicherheiten bei Autofahrern. Die Straßenverkehrsordnung ist in diesem Punkt klar: Das Überfahren einer gelben Ampel ist nur erlaubt, wenn ein sicheres Anhalten nicht mehr möglich ist. Wer dennoch über die Ampel fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.

Ein weiterer verbreiteter Irrtum betrifft das Hupen im Straßenverkehr. Laut § 16 der Straßenverkehrsordnung ist Hupen nur in Gefahrensituationen oder beim Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt. Unnötiges Hupen wird als Lärmbelästigung angesehen und kann mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet werden.

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Die Nutzung des Handys beim Fahren ist streng verboten und kann mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden. Selbst im geparkten Zustand, wenn der Motor läuft, ist die Nutzung des Handys untersagt und kann mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro geahndet werden.

Das Nichtschließen der Seitenscheiben beim Verlassen des Fahrzeugs kann zu einem Verwarnungsgeld von 15 Euro führen. Dies dient dem Schutz des Fahrzeughalters und soll Eindringen und Unfälle verhindern. Ähnliche Verwarnungsgelder können auch für das Einfahren in Fußgängerzonen ohne Berechtigung sowie das Halten in zweiter Reihe verhängt werden.

Es ist wichtig, den Unterschied zwischen Verwarnungsgeldern und Bußgeldern zu kennen. Verwarnungsgelder für leichte Ordnungswidrigkeiten liegen zwischen 5 und 55 Euro und können schnell bezahlt werden. Bußgelder beginnen ab 60 Euro und können deutlich höher sein, zusätzlich zu möglichen Punkten in Flensburg und Fahrverboten. Bußgelder werden in einem formellen Verfahren erlassen und können angefochten werden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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