AutomobilFlensburg

Die Wahrheit über Straßenverkehrsmythen: 7 Irrtümer aufgedeckt!

Viele Autofahrer sind überzeugt, dass sie alle Verkehrsregeln perfekt kennen, doch oft liegen sie falsch. Melanie Leier, Rechtsanwältin für Verkehrsrecht, klärt die sieben häufigsten Straßenverkehrsmythen auf.

Ein häufiger Irrtum ist, dass Autofahrer festes Schuhwerk tragen müssen. Tatsächlich gibt es keine Vorgaben dazu in der Straßenverkehrsordnung. Allerdings kann bei einem Unfall mit unpassendem Schuhwerk dem Fahrer eine Mitschuld zugeschrieben werden.

Ein weiterer Irrtum betrifft das Telefonieren im Auto. Viele glauben, dass es erlaubt ist, solange das Auto steht. Doch nur bei ausgeschaltetem Motor darf das Handy genutzt werden, da sonst ein Bußgeld droht.

Überraschenderweise ist es erlaubt, während der Fahrt Alkohol zu trinken, solange man unter 0,5 Promille bleibt und keine Auffälligkeiten zeigt. Doch ab 0,5 Promille drohen empfindliche Strafen wie ein Monat Fahrverbot und 500 Euro Bußgeld.

Bei einem defekten Parkscheinautomaten bedeutet dies nicht, dass man unbegrenzt kostenlos parken kann. Die Parkdauer muss dennoch eingehalten werden, indem eine Parkscheibe gut sichtbar eingesetzt wird. Das Recht, so langsam zu fahren wie man möchte, existiert nicht. Wer den Verkehr ohne triftigen Grund behindert, handelt ordnungswidrig.

Ein häufiger Irrtum ist auch die Annahme, dass der Auffahrende immer Schuld hat. Doch ist dies nicht automatisch der Fall, da es Situationen gibt, in denen der Vordermann durch sein Verhalten den Unfall mitverursacht hat. Es ist jedoch wichtig, den Unfallhergang zu belegen, was durch Unfallzeugen unterstützt werden kann.

Schließlich muss ein Bußgeldbescheid nicht ohne Weiteres hingenommen werden. Jeder Betroffene hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen Einspruch einzulegen und die Vorwürfe prüfen zu lassen. Es empfiehlt sich daher, bei Zweifeln anwaltlichen Rat einzuholen.

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