Im kölschen Stadtteil Lindenthal ereignete sich am Donnerstagabend, dem 27. Februar, ein skurriler und zugleich gefährlicher Vorfall. Ein 24-jähriger Mann, verkleidet als Clown, fuhr auf der Kupplung zwischen zwei Wagen einer KVB-Bahn der Linie 1. Unklar ist, wie lange er sich in dieser potenziell lebensbedrohlichen Lage befand. Zeugen bemerkten den „jecken“ Stunt gegen 20.30 Uhr und alarmierten umgehend die Polizei. Der Fahrer der KVB-Bahn stoppte daraufhin an der Haltestelle „Alter Militärring“ und die Polizei nahm den Mann in Empfang.

Bei einem Atemalkoholtest stellte sich heraus, dass der Verkleidete über zwei Promille intus hatte. Glücklicherweise blieb er bei seinem riskanten Unterfangen unverletzt. Dennoch wird er sich nun wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr verantworten müssen. Laut bussgeldkatalog.org handelt es dabei um einen Straftatbestand gemäß § 315 StGB, der greift, wenn Handlungen die Sicherheit des Bahnverkehrs gefährden und Personen oder Sachwerte in Mitleidenschaft gezogen werden.

Strafrechtliche Konsequenzen

Die Strafen für derartige Eingriffe können erheblich sein. Je nach Schwere der Tat besteht die Möglichkeit von Geld- oder Freiheitsstrafen, wobei auch unbeabsichtigte oder fahrlässige Handlungen verfolgt werden können. In besonders schweren Fällen drohen sogar Haftstrafen von bis zu zehn Jahren. Bei Fahrlässigkeit kann die Strafe bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug niedrig ausfallen. Im Falle von Vorsatz sind die Strafen sogar noch gravierender. Ein freier Ausblick auf die möglichen Strafen finden Sie in der nachstehenden Tabelle:

Fall Strafe
Fahrlässigkeit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
Minder schwerer Fall Freiheitsstrafe zwischen 3 und 5 Jahren
Vorsatz, minder schwer Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren
Vorsatz mit Unfallabsicht Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr bis zu 10 Jahren

Der Vorfall ist zudem nicht isoliert zu betrachten: Am Weiberfastnacht wurden insgesamt 27 Alkoholverstöße bei Kraftfahrzeugführern registriert, von denen 19 E-Scooter betrafen. Alkoholkonsum im Verkehr stellt ein ernstzunehmendes Risiko dar. Wie rechtaktuell.org beschreibt, sind die rechtlichen Folgen bei einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille bereits erheblich, mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg. Ab 1,1 Promille gilt im deutschen Recht eine absolute Fahruntüchtigkeit. Diese gesetzlichen Regelungen sollen die Sicherheit auf den Straßen und im öffentlichen Nahverkehr gewährleisten.

Bei der Betrachtung dieses Vorfalls ist es entscheidend, die Gefahren des Alkoholkonsums im Straßenverkehr zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zur Prävention zu ergreifen. Die Kombination von Alkohol mit Müdigkeit oder Medikamenten verstärkt die Gefährdung erheblich. Präventive Strategien wie verstärkte Polizeikontrollen sind unerlässlich, um solche gefährlichen Situationen künftig zu vermeiden.