FlensburgKriminalität und Justiz

Blitzermarathon in Hessen: 2,5% zu schnell, Fahrverbote verhängt

Erstaunliche Entdeckungen: Der Blitzermarathon der Polizei in Hessen

Die Polizei in Hessen zog eine positive Bilanz des Blitzermarathons, der von 6.00 bis 22.00 Uhr am vergangenen Freitag stattfand. Insgesamt passierten rund 240.000 Fahrzeuge die über 200 Messstellen im Land. Etwa 2,5 Prozent der Fahrer wurden dabei aufgrund überhöhter Geschwindigkeit erfasst, wobei einige deutlich schneller als erlaubt fuhren. Diese Verstöße führten in einigen Fällen zu Fahrverboten und Bußgeldern.

Der Leiter der gemeinsamen Aktion, Stefan Holewa, betonte die Bedeutung des Blitzmarathons, um das Bewusstsein für die Gefahren von zu schnellem Fahren zu schärfen und letztendlich Leben zu retten. In Kassel stellte ein Autofahrer einen traurigen Geschwindigkeitsrekord auf, indem er innerorts mit 100 Kilometern pro Stunde doppelt so schnell wie erlaubt unterwegs war. Dies führte zu einem Bußgeld von 400 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot.

Ein weiteres Beispiel war ein Fahrer in Bad Nauheim, der bei erlaubten 30 Kilometern pro Stunde mit einer Geschwindigkeit von 77 km/h erwischt wurde. Auch er erhielt ein Bußgeld von 400 Euro, einen Punkt und ein vierwöchiges Fahrverbot. Zusätzlich wurde ein Fahrer im Landkreis Gießen ausgebremst, der auf der Autobahn 480 bei einem Tempolimit von 80 mit 90 Kilometern pro Stunde unterwegs war und keinen Versicherungsschutz für sein Fahrzeug hatte. Die Polizei entstempelte sein Kennzeichen, was zur Folge hatte, dass die geplante Fahrt für alle Insassen bereits nach wenigen Kilometern auf der Rastanlage endete.

Insgesamt überschritten beim Blitzermarathon 5909 Fahrer die Geschwindigkeitsbeschränkungen. 4665 von ihnen waren bis zu 20 Kilometer pro Stunde zu schnell, was ein Verwarnungsgeld von bis zu 55 Euro zur Folge hatte. 831 Personen müssen mit einem Bußgeld und Punkten im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg rechnen, während 30 Raser ihren Führerschein für mindestens vier Wochen abgeben müssen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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