SchleswigSchleswig-Holstein

Existenzbedrohende Gänse: Schleswig-Holstein verlängert Jagdzeiten

Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) hat am 29. Juli 2024 eine Verordnung erlassen, die erweitert Jagdzeiten auf Wildgänse ermöglicht, um Landwirte vor existenzbedrohenden Schäden durch Gänsefraß zu schützen, während Umweltschutzverbände, darunter der NABU, rechtliche Bedenken äußern und eine Klage prüfen.

Folgen der erweiterten Jagdzeiten auf Wildgänse in Schleswig-Holstein

Die jüngste Entscheidung des Landwirtschaftsministers von Schleswig-Holstein, Werner Schwarz (CDU), hat sowohl in den landwirtschaftlichen als auch in den Umweltschutzkreisen für Aufregung gesorgt. Ab dem 1. August 2024 gelten neue, verlängerte Jagdzeiten für verschiedene Wildgansarten, einschließlich Grau-, Kanada- und Nilgänsen, die während der gesamten Zeit von Mitte Juli bis Ende Januar verfolgt werden dürfen. Diese Maßnahmen berücksichtigen vor allem die Sorgen der Landwirte, deren Felder stark unter dem Fraß durch Wildgänse leiden.

Ängste der Landwirte

Die Landwirte in Schleswig-Holstein sehen sich durch den Kahlfraß der Gänse in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Laut dem Bauernverband könnten die Verluste in diesem Jahr zwischen zehn und elf Millionen Euro betragen, was die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Regulierung der Gänsepopulation unterstreicht. Insbesondere die Landwirtschaft an der Westküste und auf den Inseln ist von diesen Schäden betroffen. Die Nonnengänse, die als streng geschützt gelten, werden ab Oktober bis Ende Februar bejagt, was die Diskussion über den notwendigen Schutz dieser Art zusätzlich anheizt.

Reaktionen der Umweltschutzverbände

Während die Landwirtschaftsvertretungen die neuen Regelungen begrüßen und sie als dringend nötige Unterstützung werten, äußern Umweltschutzorganisationen wie der NABU ernste Bedenken. Der NABU-Landesvorsitzende Alexander Schwarzlose spricht von einem potenziellen Verstoß gegen europäisches Recht, das alle europäischen Vogelarten strengen Schutzmaßnahmen unterstellt. Der NABU prüft sogar rechtliche Schritte, da er glaubt, dass die neuen Jagdregeln die Schutzbestimmungen für die gefährdeten Arten gefährden können.

Politische Dimension der Entscheidung

Die Entscheidung wurde ohne Einbeziehung der Koalitionspartner von den Grünen getroffen, was zu weiterer Verärgerung innerhalb der Regierung geführt hat. Umweltminister Tobias Goldschmidt äußerte Bedenken, dass die Weißwangengans, eine Zugvogelart, nur in sehr engen Ausnahmefällen bejagt werden dürfe. Diese Bedenken wurden jedoch von den von der CDU geführten Agrarpolitik nicht ausreichend berücksichtigt, was zu Spannungen innerhalb der Koalition führt.

Langfristige Lösungen und Naturschutz

Der Bauernverband weist darauf hin, dass die Gänse tatsächlich auf Naturschutzflächen umgeleitet werden sollten, um Schäden an landwirtschaftlichen Flächen zu minimieren. Dieses Konzept der Duldungsflächen könnte hilfreich sein, erfordert jedoch, dass diese Flächen für die Gänse attraktiver gestaltet werden. Viele fragen sich, ob die neuen Regelungen zur Verlängerung der Jagdzeiten wirklich die gewünschten Ergebnisse bringen oder das bestehende Problem lediglich verschärfen werden. Insbesondere könnte die geringere Erfassung der erlegten Nonnengänse die Analyse der tatsächlichen Auswirkungen der Bejagung auf die Gänsepopulationen erschweren.

Fazit: Eine gespaltene Sicht auf die Jagdregelung

Die neue Jagdregelung wird wohl weiterhin die Gemüter spalten und eine breite Diskussion über den Schutz von Vogelarten sowie den Schutz der landwirtschaftlichen Existenz entfachen. Sowohl die Landwirte als auch die Umweltschützer werden ihre Standpunkte weiter vertreten müssen, während die Ergebnisse der neuen Regelung abgewartet werden. Die Herausforderung besteht darin, einen Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Schutz der Natur zu finden.

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