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Entscheidung im Prozess wegen Zugattacke: Verdict für Ibrahim A. am 15. Mai erwartet

Das spannende Finale: Hintergründe und Kontroversen im Prozess gegen Ibrahim A.

Der Prozess gegen den Angeklagten Ibrahim A. neigt sich dem Ende zu, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Geplant sind für den Verhandlungstag der Abschluss der Beweisaufnahme sowie die Schlussanträge und das letzte Wort des Angeklagten. Das Urteil soll voraussichtlich am 15. Mai verkündet werden. Ibrahim A. steht seit Juli 2023 vor Gericht, weil er am 25. Januar 2023 in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg ein Messer gezogen und auf Fahrgäste eingestochen haben soll.

Der Palästinenser Ibrahim A. bestreitet die Taten nicht. Bei dem Vorfall kamen zwei junge Menschen ums Leben, während vier Fahrgäste schwer verletzt wurden. Ein psychiatrischer Gutachter erklärte in der vergangenen Woche vor Gericht, dass er den 34-jährigen Angeklagten für schuldfähig halte. Obwohl psychotische Symptome vorhanden seien, gebe es keine Psychose bei Ibrahim A. Er leide unter einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), doch die Kriterien für Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit nach den Paragrafen 20 und 21 des Strafgesetzbuches seien nicht erfüllt.

Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass Ibrahim A. aus Frust über einen gescheiterten Termin bei der Ausländerbehörde in Kiel gehandelt habe und hält ihn für voll schuldfähig. Die Verteidigung dagegen argumentiert, dass der Angeklagte an einer psychischen Erkrankung leide und fordert seine Verlegung von der Untersuchungshaft in eine Psychiatrie. Die Entscheidung der Großen Strafkammer hinsichtlich der Schuldfähigkeit des Angeklagten steht noch aus und wird maßgeblich vom Gutachten des Psychiaters beeinflusst.

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Lebt in Kiel und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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