Schleswig-Holstein

Einkommensungleichheit zwischen Ost- und Westdeutschland: Ist der Osten auf dem Vormarsch?

Gut drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung haben die Monatseinkommen in Teilen Ostdeutschlands einzelne westdeutsche Länder überholt. Die Durchschnittswerte liegen nach Daten des Statistischen Bundesamts in Sachsen und Brandenburg höher als in Schleswig-Holstein oder im Saarland. Hierbei ist anzumerken, dass im Osten mehr Arbeitsstunden geleistet werden, was sich auf die Durchschnittseinkommen auswirkt.

Seit der deutschen Vereinigung 1990 arbeiteten Ostdeutsche oft unter schlechteren Bedingungen und verdienten im Durchschnitt weniger als Westdeutsche. Nach aktuellen Daten betrug das durchschnittliche Monatseinkommen bei allen Beschäftigungsverhältnissen im gesamten früheren Bundesgebiet 3205 Euro, während es in den östlichen Bundesländern bei 2910 Euro lag. Der Bruttostundenverdienst im Westen war mit 25,16 Euro im Schnitt höher als im Osten mit 20,97 Euro.

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Die Kluft zwischen einigen Regionen verringert sich jedoch. Der Bruttostundenlohn lag beispielsweise in Schleswig-Holstein bei 22,67 Euro im Durchschnitt und in Sachsen bei 21,21 Euro. Trotzdessen betrug das durchschnittliche monatliche Einkommen in Schleswig-Holstein 2890 Euro, während es in Sachsen aufgrund von etwas mehr gearbeiteten und besser bezahlten Stunden bei 2925 Euro lag.

Besonders interessant ist der Unterschied in den durchschnittlichen bezahlten Wochenstunden zwischen Frauen im Osten und Westen. Frauen im Osten, die häufiger in Teilzeit arbeiten, hatten im Schnitt 29,9 bezahlte Wochenstunden, während es im Westen lediglich 25,7 Stunden waren. Dadurch erzielen Arbeitnehmerinnen in den östlichen Bundesländern mit einem durchschnittlichen Monatseinkommen von 2645 Euro ein höheres Einkommen als ihre Kolleginnen im Westen mit 2505 Euro.

Sahra Wagenknecht wies darauf hin, dass die Reallöhne in Deutschland insgesamt zu niedrig sind. Besonders im ländlichen Raum sinkt die Kaufkraft, und die Vorsitzende des Bündnisses fordert eine sofortige Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14 Euro ab dem 1. Juli. Dies würde nicht nur die EU-Mindestlohnrichtlinie umsetzen, sondern auch Altersarmut durch den zu niedrigen Mindestlohn verhindern.

Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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