Dithmarschen

Versicherungsberatung: Warum das Protokoll für Verbraucher entscheidend ist

Die Protokollierung jeder Versicherungsberatung ist seit einigen Jahren Pflicht. Im Falle eines Beratungsfehlers kann das Protokoll eine entscheidende Rolle spielen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wurden bereits 16 Prozent aller Versicherungsabschlüsse im Jahr 2022 online getätigt, mit steigender Tendenz. Trotz des wachsenden Online-Abschlusses macht es für den Verbraucherschutz keinen Unterschied, wie der Vertrag zustande kommt. Fehler bei der Beratung, egal ob online oder persönlich, können Vermittler oder Versicherer haftbar machen.

Ein klassisches Beispiel für Falschberatung ist, wenn eine Versicherung im Schadensfall nicht leistet, obwohl die Versicherten vor Vertragsabschluss auf das entsprechende Risiko hingewiesen haben. In solchen Fällen können Betroffene den Vermittler, Makler oder Versicherer auf Schadenersatz verklagen. Das Beratungsprotokoll, das von Versicherungsfachleuten geführt werden muss, kann dazu beitragen, Fehler in der Beratung nachvollziehbar zu machen. Verbraucherschützer raten dazu, das Protokoll nicht ungeprüft zu unterzeichnen, da Versicherte nicht verpflichtet sind, dies zu tun.

Auch wenn das Beratungsprotokoll Vermittler und Versicherer entlastet, selbst im Falle einer Falschberatung, sollten sich Betroffene nicht verunsichern lassen, wenn sie es unterzeichnen. Gerichte neigen dazu, im Sinne der Verbraucher zu entscheiden, selbst wenn das Protokoll eine gültige Unterschrift aufweist. Es ist wichtig für Verbraucher, ihre Rechte zu kennen und im Falle einer Falschberatung angemessen zu handeln.

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