Das Alte Rathaus in Waiblingen, ein bedeutendes denkmalgeschütztes Gebäude und ehemaliges Wahrzeichen der Stadt, steht seit Jahren leer. Dieser Zustand hat zu einem merklichen Verschlechterungsprozess geführt, was nun die Stadtverwaltung unter Druck setzt, aktiv zu werden. Die unterschiedlichen Ideen für eine zukünftige Nutzung, die von einem neuen Restaurant über eine Kunstgalerie bis hin zu einer Wiederbelebung als Ratssaal reichen, sind bisher jedoch nicht realisiert worden. Stattdessen hat die Stadt Waiblingen beschlossen, sich gegen eine millionenschwere Investition zu wenden, sieht sich aber nun vor der Notwendigkeit, finanzielle Mittel für notwendige Reparaturen aufzubringen, um weitere Schäden zu vermeiden.

Die Überlegungen zur Instandsetzung der Fassade stehen im Fokus, da denkmalgeschützte Gebäude spezifische Vorgaben für Renovierungen benötigen. Änderungen an der Fassade, wie Neubemalungen oder Anbringungen, müssen genehmigt werden, um das historische Erscheinungsbild zu wahren. Regelungen der Denkmalschutzbehörde legen fest, dass für sämtliche Änderungen, dazu zählen auch Teilabbrüche oder grundlegende Umgestaltungen, eine vorangegangene Genehmigung erforderlich ist, um unzulässige Eingriffe zu verhindern. Die Stadt muss sich also intensiv mit diesen Vorschriften auseinandersetzen, um die Fassade des Alten Rathauses entsprechend zu renovieren.

Genehmigungsprozess und Sanierung

Die Sanierung denkmalgeschützter Fassaden erfordert nicht nur die Einhaltung von Vorschriften, sondern auch eine Zusammenarbeit mit der Denkmalschutzbehörde. Für den Sanierungsprozess sind mehrere Schritte notwendig: die Abstimmung mit der Behörde, die Beauftragung eines Gutachters, die Entwicklung eines Sanierungsplans in Kooperation mit einem Architekten sowie die Antragstellung, die vor Beginn der Arbeiten erfolgen muss. Diese Maßnahmen sind wichtig, um eine Genehmigung zu erhalten und sicherzustellen, dass die Arbeiten den denkmalpflegerischen Richtlinien entsprechen.

Für Eigentümer gibt es zudem verschiedene Förderprogramme, die ab 2025 in Deutschland zur Verfügung stehen, um die Last der Sanierungskosten zu verringern. Zu diesen Programmen gehören zinsgünstige Kredite, Steuervergünstigungen und Zuschüsse für energetische Sanierungen. Insbesondere das Programm „Jung kauft Alt“ fördert den Erwerb sanierungsbedürftiger denkmalgeschützter Gebäude, was für die zukünftige Nutzung des Alten Rathauses von Bedeutung sein könnte.

Die Stadt steht daher nicht nur vor der Herausforderung, das Denkmal zu erhalten, sondern kann auch auf diese Fördermöglichkeiten zugreifen, um möglicherweise eine neue Nutzung des Alten Rathauses zu realisieren und dabei gleichzeitig die kulturelle Identität Waiblingens zu wahren.