Die katholische Pfarrkirche St. Maximilian im Glockenbachviertel von München wird ab dem 22. Februar für eine umfassende Sanierung geschlossen. Diese Maßnahme ist notwendig, um Schadstoffe, insbesondere asbesthaltiges Dämmmaterial, zu beseitigen. Die Schließung ist zunächst für acht Monate vorgesehen und betrifft alle Gottesdienste, die an alternativen Orten, wie der Korbinianskapelle und der Kirche St. Jakob am Anger, stattfinden werden. Der Pfarrer Rainer Maria Schießler plant, die Messfeiern an wechselnden Orten abzuhalten, wobei die erste Feier am 28. Februar in der Alten Kongresshalle geplant ist, berichtet sueddeutsche.de.
Die Entscheidung zur Sanierung wurde notwendig, insbesondere da seit dem Krieg kaum Renovierungen durchgeführt wurden. Der ehrenamtliche Kirchenpfleger Stephan Alof, Mitglied der gewählten Kirchenverwaltung und zuständig für Vermögensverwaltung und Baumaßnahmen, äußert sich zu den veralteten und kalten Verhältnissen im Kirchenbau, die seit dem Hitzeraum der Heizung vor eineinhalb Jahren noch verstärkt wurden. Zudem muss sich die Gemeinde mit Gerüchten über eine mögliche Profanierung der Kirche auseinandersetzen.
Die finanziellen Aspekte der Sanierung
Die Kosten für die Schadstoffentsorgung sind auf rund 820.000 Euro geschätzt und werden von der Erzdiözese München und Freising getragen. Ziel der Maßnahmen ist es, Klarheit über den Sanierungsbedarf zu gewinnen und eine Schadenskartierung durchzuführen. Obwohl die Schadstoffe im Material gebunden sind und derzeit keine Gefahr für die Besucher besteht, sind besondere Sicherheitsvorkehrungen beim Ausbau erforderlich.
Die Herausforderung, mit den notwendigen Renovierungsmaßnahmen umzugehen, geschieht im Kontext der gesetzlichen Regelungen zum Denkmalschutz. In Deutschland unterliegt der Denkmalschutz der Regelungskompetenz der Bundesländer, wobei besondere Bestimmungen für kirchliche Baudenkmäler in den jeweiligen Denkmalschutzgesetzen enthalten sind. Jede Entscheidung, die liturgische Zwecke oder gottesdienstliche Belange betrifft, unterliegt strengen Auflagen, die respekteuert werden müssen. Wie kirchenfinanzen.de erläutert, sind insbesondere Aspekte wie Altar, Kanzel, Taufstein und Kirchenfenster von der denkmalpflegerischen Aufsicht betroffen, was die Planung und Durchführung von Sanierungsarbeiten zusätzlich kompliziert.
Nachdem die Kirche nach den notwendigen Maßnahmen wiedereröffnet wird, sollen die neuen Gegebenheiten der Pfarrgemeinde zugutekommen und die Lebensqualität sowie die funktionalen Aspekte des Gottesdienstes verbessern.