Im Zwickauer Volkswagen-Werk fand eine Neuwahl des Betriebsrats statt, die von der IG Metall mit einem überwältigenden Ergebnis von 88,55 Prozent der Stimmen gewonnen wurde. Die Gewerkschaft sicherte sich dabei 33 der insgesamt 37 Mandate. Die Wahlbeteiligung lag bei knapp 70 Prozent, was auf ein reges Interesse der Belegschaft an dieser Entscheidung hinweist.

Die Neuwahlen wurden notwendig, nachdem der vorherige Betriebsrat im Oktober 2024 zurücktrat. Dies geschah im Kontext der aktuellen Herausforderungen, mit denen das Unternehmen konfrontiert ist, insbesondere der Umstellung auf Elektroautos, für die die Nachfrage bisher unter den Erwartungen bleibt. Um eine betriebsratslose Zeit in diesen schwierigen Unternehmenszeiten zu vermeiden, wurde ein zügiges Handeln erforderlich.

Rechtsstreit und Wahlprozess

Ein wesentlicher Hintergrund für die Neuwahlen ist ein laufender Rechtsstreit, der die Betriebsratswahl von 2022 betrifft. Mitarbeiter einer Konkurrenzliste hatten gegen die damalige Wahl geklagt, was zu einer Erklärung der Wahl durch das Arbeitsgericht Zwickau und das Landesarbeitsgericht als unwirksam führte. Der Streit liegt derzeit beim Bundesarbeitsgericht. Dabei wurde festgestellt, dass wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens nicht eingehalten wurden. Die Wahl wurde zwar als unwirksam erklärt, jedoch nicht für nichtig erklärt.

Gemäß den Bestimmungen kann in Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern ein Betriebsrat gewählt werden. In Betrieben ohne Betriebsrat kann jederzeit eine Wahl durchgeführt werden, wobei die IG Metall wichtige Unterstützung in Form von Rat, Rechtsschutz und Schulungen bietet. Die Anzahl der Betriebsratsmitglieder wird durch die Belegschaftsstärke bestimmt und reicht von einem Mitglied für 5 bis 20 Arbeitnehmer bis hin zu 9 Mitgliedern bei 201 bis 400 Arbeitnehmern.

Wahlablauf und Rechte der Arbeitnehmer

Der Prozess zur Wahl eines Betriebsrats unterliegt strengen Fristen und Regeln. Der amtierende Betriebsrat bestellt zehn Wochen vor Ende seiner Amtszeit einen Wahlvorstand, der für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich ist. Die Wahlberechtigung umfasst alle Arbeitnehmer ab 16 Jahren, jedoch sind leitende Angestellte vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen. Auch eine Briefwahl ist möglich, um sicherzustellen, dass alle wahlberechtigten Personen teilnehmen können, selbst wenn sie am Wahltag nicht im Betrieb sind.

Die Kosten der Betriebsratswahl trägt der Arbeitgeber, was sowohl die Sachkosten als auch die Schulungskosten für den Wahlvorstand umfasst. Zudem genießen Betriebsratsmitglieder und Wahlvorstandsmitglieder einen besonderen Kündigungsschutz, der ihnen ermöglicht, ihre Aufgaben ohne Angst vor Repressalien auszuüben.

Insgesamt ist die Wahl des Betriebsrats im Zwickauer VW-Werk ein bemerkenswerter Schritt, der nicht nur die Interessen der Beschäftigten am Standort stärken soll, sondern auch in einem herausfordernden Marktumfeld für Stabilität und Rechtssicherheit sorgt. Mehr Informationen sind bei Tag24 und IG Metall erhältlich.