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Millionenrückzahlung von Schlecker-Familie wegen Darlehen – Gerichtsurteil in Zwickau

Zwölf Jahre nach der Insolvenz der Drogeriekette Schlecker hat das Landgericht Zwickau entschieden, dass Familienmitglieder des Unternehmens eine Millionensumme zurückzahlen müssen. Der Grund hierfür liegt in einem unrechtmäßigen Darlehen, das im Jahr 2011 von der Leiharbeitsfirma Meniar an den Schlecker-Konzern ausgezahlt wurde. Dieses Darlehen in Höhe von 1,35 Millionen Euro soll nun zusammen mit Zinsen zurückgezahlt werden. Der Geschäftsführer der Leiharbeitsfirma wird beschuldigt, das Unternehmen treuhänderisch für Schlecker geführt zu haben. Das Gerichtsurteil betrifft neben ihm auch die Ehefrau und Kinder des Firmengründers Anton Schlecker, jedoch ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.

Die Drogeriekette Schlecker erlebte in den 70er und 80er Jahren eine rasante Expansion mit einem starken Filialnetz und niedrigen Preisen, die viele Kunden anzog. Doch negative Schlagzeilen über niedrige Löhne, schlechte Arbeitsbedingungen und Personalengpässe setzten dem Unternehmen zu. Die Versuche, durch Neugestaltung der Läden im Jahr 2011 neue Kunden zu gewinnen, konnten den Abwärtstrend nicht mehr aufhalten. Schließlich führte der wachsende Umsatzverlust dazu, dass Schlecker im Jahr 2012 insolvent wurde.

Die Schlecker-Familie sah sich nach der Insolvenz mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert. Anton Schlecker sowie seine Kinder Lars und Meike wurden in einem Bankrott-Prozess angeklagt. Lars und Meike Schlecker wurden unter anderem wegen Insolvenzverschleppung zu Gefängnisstrafen verurteilt, während ihr Vater Anton Schlecker eine Bewährungsstrafe erhielt. Die aktuelle Entscheidung des Gerichts, dass die Familie eine Millionensumme zurückzahlen muss, ist ein weiterer Schritt in den rechtlichen Konsequenzen, die aus der Schlecker-Insolvenz resultieren.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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