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Gil Ofarim beantragt Verlängerung der Geldstrafe: Frist bis 28. August

Der Sänger Gil Ofarim hat bislang die von ihm auferlegte Geldstrafe nicht beglichen. Im November 2023 wurde er vom Landgericht Leipzig zu einer Geldauflage von insgesamt 10.000 Euro verurteilt, die jeweils zur Hälfte an das Haus der Wannsee-Konferenz und an die jüdische Gemeinde Leipzig gezahlt werden sollten – und zwar bis zur nächsten Woche. Ofarim hatte zugegeben, einem Hotel-Manager in Leipzig zu Unrecht Antisemitismus vorgeworfen zu haben. Laut Berichten der „Bild“ hat er nun eine Fristverlängerung bis zum 28. August beantragt, jedoch keine Ratenzahlung.

Der 41-jährige Musiker hatte einen antisemitischen Vorfall erfunden, und der Prozess gegen ihn wurde nach einer Entschuldigung des Künstlers mit einer Geldstrafe beendet. Ein Sprecher des Landgerichts Leipzig bestätigte, dass Ofarim die Fristverlängerung erhalten hat. Offenbar war er nicht in der Lage, die geforderten 10.000 Euro innerhalb der ursprünglichen sechsmonatigen Frist zu bezahlen. Ofarim hatte im Oktober 2021 in einem Video behauptet, dass ihm vom Hotelmanager die Aufforderung gegeben wurde, seinen Davidstern abzunehmen, um einchecken zu können. Das Video verbreitete sich in den sozialen Medien, aber später stellte sich heraus, dass die Anschuldigungen erfunden waren.

Vor Gericht legte Ofarim ein Geständnis ab und entschuldigte sich. Obwohl das Verfahren wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung eingestellt wurde, muss er weiterhin die Geldstrafe von 10.000 Euro zahlen – je zur Hälfte an die israelitische Religionsgemeinde in Leipzig und das Haus der Wannsee-Konferenz in Berlin. Die Staatsanwaltschaft stimmte der Verlängerung der Zahlungsfrist zu, die nun bis Ende August gilt. Es bleibt abzuwarten, ob Gil Ofarim innerhalb dieser Frist seine Geldstrafe begleichen wird.

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