Zwickau

BGH-Entscheidung: Neues Verfahren für Manfred S. (58) wegen schweren Missbrauchs

Ehemaliger Lehrer bemüht sich um Neustart nach Gerichtsverfahren

Zwickau – Ein ehemaliger Lehrer, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung eines minderjährigen Mädchens vor Gericht stand, befindet sich heute auf einem neuen Weg. Nach einem Jahr und neun Monaten Bewährung für die begangenen Straftaten, bereut Manfred P. (57) zutiefst seine Taten. Er war als Lehrer an einer Schule in Zwickau tätig, als der Vorfall im Jahr 2017 aufgedeckt wurde.

Der ehemalige Lehrer aus dem Vogtland hatte damals eine Schülerin gegen ihren Willen sexuell missbraucht und vergewaltigt. Das Mädchen war zum Zeitpunkt der Taten erst 13 Jahre alt. Trotz der Anklage von fünf Fällen, konnte ihm nur einer nachgewiesen werden.

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Januar 2024, die das erste Urteil als rechtsfehlerhaft bezeichnete, wird der ehemalige Lehrer nun erneut vor dem Zwickauer Landgericht zur Verantwortung gezogen.

Seine Anwältin, Diana Enzinger, betonte die Bedeutung einer fairen juristischen Vertretung des Opfers. Enzinger begleitet das Mädchen als Nebenklägerin und steht ihr in dem erneuten Prozess bei. Sie äußerte, dass es wichtig sei, dass das Opfer nicht alleine in der deutschen Justiz kämpfen muss.

Neben den finanziellen Konsequenzen der Tat, wurde auch das Vorstrafenregister des ehemaligen Lehrers thematisiert. Er war bereits zehnmal rechtskräftig verurteilt worden, unter anderem wegen des Besitzes kinderpornografischer Bilder.

Trotz seiner Bemühungen um einen Neustart und der Vereinbarung einer Ratenzahlung, gestand der Beschuldigte, dass aufgrund einer Krankheitsphase seit April letzten Jahres die Zahlungen nur sporadisch erfolgten. Das Urteil wird in den nächsten zwei Wochen erwartet.

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