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Verfassungsschutz gegen AfD: Prozess um Löschung von Daten

Das Verwaltungsgericht Dresden hat mit den Verhandlungen über zwei Klagen von AfD-Mitgliedern gegen das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz begonnen. Die Kläger, darunter der ehemalige Bundestagsabgeordnete Jens Maier und der Landtagsabgeordnete Roland Ulbrich, fordern die Löschung ihrer Namen und aller gespeicherten Informationen über sie. Sie verlangen, dass der Verfassungsschutz die Überwachung und Speicherung ihrer Daten einstellen soll. Die Entscheidung über ein mögliches Urteil am Verhandlungstag ließ das Gericht bisher offen.

Roland Ulbrich hält die Beobachtung von Abgeordneten in Sachsen grundsätzlich für rechtswidrig und beruft sich auf ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts im Fall des Linke-Politikers Bodo Ramelow. Das Gericht hatte festgestellt, dass die Beobachtung von Abgeordneten in ihr freies Mandat eingreift und nur unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig ist. Ulbrich, der die AfD-Landtagsfraktion verlassen hat, argumentiert gegen die Datensammlung aus dem Jahr 2021.

Jens Maier klagt gegen Aussagen im sächsischen Verfassungsschutzbericht, die ihn als Obmann des rechtsextremen „Flügels“ innerhalb der AfD nennen. Im Bericht wird er zudem als Gastredner bei einer Veranstaltung in Dresden neben Björn Höcke erwähnt. Der Verfassungsschutz hat den Landesverband der AfD als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft und die Klage der Partei gegen diese Einstufung steht noch aus. In früheren Jahren hatte das sächsische Innenministerium die Datensammlung durch den Verfassungsschutz grundsätzlich als zulässig betrachtet, auch im Fall von Abgeordneten.

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