Sachsen

Verbraucherzentrale Sachsen reicht Sammelklage gegen Amazon Prime Video ein

Amazon Prime Video hat eine rechtliche Auseinandersetzung mit der Verbraucherzentrale Sachsen, die eine Sammelklage gegen Amazon Digital Germany eingereicht hat. Die Klage zielt darauf ab, die einseitige Vertragsänderung rückgängig zu machen und betroffene Kunden zu entschädigen. Im Februar 2024 führte Amazon Prime Video eine wesentliche Änderung in seinem Abonnement-Modell ein. Nutzer, die werbefrei streamen möchten, müssen seitdem eine zusätzliche Gebühr von 2,99 Euro pro Monat zahlen, ohne vorherige Zustimmung der Kunden. Im Vergleich zu anderen Streaming-Diensten wie Netflix und Disney+, die ähnliche Werbeabos anbieten, hat Amazon Prime Video die Änderung einseitig vorgenommen. Die Verbraucherzentrale argumentiert, dass es sich um eine versteckte Preiserhöhung handelt. Betroffene Kunden können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz anmelden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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